Handelsregister · GnR 787
Chronologischer Auszug
Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. b) Overath c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauarten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit dem Geschäftsanteil. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Konkursmasse zu leisten. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftanteile. Die Haftsumme beträgt 260,00 EUR. | a) Jedes hauptamtliche Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Genossenschaft allein zu vertreten. Die neben- oder ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder sind nur in Gemeinschaft mit einem hauptamtlichen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. b) hauptamtlicher Vorstand: Runge, Martina, Geschäftsführerin, Köln, *XX.XX.XXXX ehrenamtlicher Vorstand: Stupp, Helmut, Overath, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 21.01.1949, zuletzt geändert am 18.07.2001 | a) 02.04.2003 Strube b) Tag der ersten Eintragung: 30.03.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 207 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 02.04.2003. | |
| 2 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Jedes hauptamtliche Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsbefugt. | a) Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 26.06.2003 ist das Statut neugefaßt. | a) 04.11.2003 Schäfer b) Statut u. Protokoll Bl. 339-363 Sdb. | ||
| 3 | a) Durch Beschluss der Generalversammlung vom 28.06.2006 ist das Statut in § 17 Abs. (2) geändert. | a) 13.09.2006 Möhn b) Beschl. Bl. 369 - 371 des Sonderbandes | ||||
| 4 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch der Gegenstand des Unternehmens geändert. | a) 30.11.2009 Drewke | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied: Runge, Leon, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2023 Raschke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.