Handelsregister · GnR 787

Chronologischer Auszug

Wohnungsbaugenossenschaft Overath e.G. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsbaugenossenschaft Overath
e.G.

b)
Overath

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauarten
in allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Mitglieder haften der
Genossenschaft mit dem
Geschäftsanteil. Sie haben
beschränkt auf die Haftsumme
Nachschüsse zur Konkursmasse
zu leisten. Bei Übernahme
weiterer Anteile erhöht sich die
Haftsumme auf den
Gesamtbetrag der
übernommenen Geschäftanteile.
Die Haftsumme beträgt 260,00
EUR.
a)
Jedes hauptamtliche
Vorstandsmitglied ist berechtigt, die
Genossenschaft allein zu vertreten.
Die neben- oder ehrenamtlichen
Vorstandsmitglieder sind nur in
Gemeinschaft mit einem
hauptamtlichen Vorstandsmitglied
vertretungsberechtigt.

b)
hauptamtlicher Vorstand:
Runge, Martina, Geschäftsführerin,
Köln, *XX.XX.XXXX
ehrenamtlicher Vorstand:
Stupp, Helmut, Overath, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 21.01.1949, zuletzt geändert am
18.07.2001
a)
02.04.2003
Strube

b)

Tag der ersten Eintragung:
30.03.1949
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 207
Amtsgericht Bergisch
Gladbach getreten.
Freigegeben am 02.04.2003.
2c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Jedes hauptamtliche
Vorstandsmitglied ist
alleinvertretungsbefugt.
a)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 26.06.2003 ist das Statut neugefaßt.
a)
04.11.2003
Schäfer

b)
Statut u. Protokoll Bl. 339-363
Sdb.
3a)
Durch Beschluss der Generalversammlung
vom 28.06.2006 ist das Statut in § 17 Abs. (2)
geändert.
a)
13.09.2006
Möhn

b)
Beschl. Bl. 369 - 371 des
Sonderbandes
4c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2009
hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
dabei wurde auch der Gegenstand des
Unternehmens geändert.
a)
30.11.2009
Drewke
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem ehrenamtlichen
Vorstandsmitglied:
Runge, Leon, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
03.01.2023
Raschke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.