(1) Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Stegen
Laatzen
Prokurist(in)
Stephanie Barembruch
Sehnde
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Jan Marquardt
Laatzen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Satzung
Statut vom 15.09.1961 (Wieder errichtet nach Kriegseinwirkung) zuletzt geändert am 09.05.2001
Die Vertreterversammlung vom 05.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand) und § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 12 (Auseinandersetzung), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), die Neueinfügung von § 32a (Hybride Vertreterversammlung), § 32b (Virtuelle Vertreterversammlung) und § 32c (Vertreterversammlung im gestreckten Verfahren), die Änderung in § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), die Neueinfügung von § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat), § 34b (Niederschrift) sowie die Änderung in § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder - wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen - vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung"
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.