Handelsregister · GnR 113
Chronologischer Auszug
Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG b) Recklinghausen c) 1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute Wohnungsversorgung der Mitglieder zu angemessenen Preisen. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe,soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3) Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. 4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen. | Eine Nachschußpflicht besteht nicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Guski, Uwe, Dorsten, *XX.XX.XXXX Vorstand: Hülsmannd, Hans-Otto, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bolz, Horst, Herten, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 19.06.1954 zuletzt geändert am 12.06.2001 | a) 09.07.2003 Bredeck b) Statut Blatt 100 ff SB Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.07.2003. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Bolz, Horst, Herten, *XX.XX.XXXX Neu bestellt: Vorstand: Gerritzmann, Holger, Borken, *XX.XX.XXXX | a) 04.10.2004 Bredeck b) Anmeldung Blatt 141 ff. SB. | ||||
| 3 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligte sind unzulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11(Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 ( Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gemeinsame Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat). beschlossen. § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands-und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde neu eingefügt. Die weiteren §§ 31 bis 41, 43 bis 45 wurden um eine Nummernstelle verschoben. | a) 07.08.2009 Bredeck | |||
| 4 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Limperstraße 21, 45657 Recklinghausen | a) 11.11.2009 Fink | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Hülsmann, Hans-Otto, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Heitmann, Heinrich, Dorsten, *XX.XX.XXXX | a) 03.05.2012 Bredeck | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Hülsmannd, Hans-Otto, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 20.11.2013 Sprajc b) aus registertechnischen Gründen nachträglich zu Eintragung lfd. 5 von Amts wegen gelöscht. | ||||
| 7 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen | a) Die Migliederversammlung vom 06.06.2023 hat eine Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt abgeändert und neu gefasst. | a) 06.07.2023 Bredeck |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.