Handelsregister · GnR 475
Chronologischer Auszug
Wohnungsbaugenossenschaft "Hellersdorfer Kiez" eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsbaugenossenschaft "Hellersdorfer Kiez" eG b) Berlin c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | keine Nachschusspflicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: 1. König, André, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 2. Dr. Hartmann, Marlies, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statatut ist geändert und neugefaßt am: 28.02.2002 mit Änderung vom: 03.07.2002. | a) 11.10.2005 König b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Das Statut ist am 22.06.2005 geändert in § 20 (Organe), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats) und § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung). | a) 15.12.2005 Könnecke b) Beschluss Bl.7f, 15 Band 5 | ||||
| 3 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. | a) Die Satzung ist am 28.01.2009 neu gefasst und insbesondere gändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). | a) 06.04.2009 Kremer | |||
| 4 | a) Die Satzung ist am 29.06.2009 geändert in der Anlage zu § 17 Abs. 2. | a) 30.09.2009 Duzinski | ||||
| 5 | b) Vorstand: 3. Braun, Anke, *XX.XX.XXXX, Schöneiche | a) 10.01.2014 Hikel | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Dr. Hartmann, Marlies | a) 11.07.2014 Staudigl | ||||
| 7 | a) Die Satzung ist am 12.06.2019 geändert und insgesamt neu gefasst.. | a) 16.10.2019 Steinberg | ||||
| 8 | b) Vorstand: 4. Pagel, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Wandlitz | a) 28.05.2024 Steinberg | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: 1. König, André | a) 27.06.2024 Steinberg | ||||
| 10 | c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. (2) des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Auf sichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst, f) die Voraussetzungen. | a) Die Satzung ist am 26.06.2024 geändert §§ 2, 5, 7, 13, 21-22, 24-25, 27-30, 30a, 31-32, 32a, 32b, 32c, 33-34, 34a, 34b, 35, 35a, 36, 40, 43-45, Anlage zu § 17 und neu gefasst. | a) 04.09.2024 Morgenstern | |||
| 11 | b) Vorstand: 5. Raasch, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.03.2026 Morgenstern | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: 4. Pagel, Thorsten | a) 13.03.2026 Morgenstern |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.