Handelsregister · GnR 475

Chronologischer Auszug

Wohnungsbaugenossenschaft "Hellersdorfer Kiez" eG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsbaugenossenschaft
"Hellersdorfer Kiez" eG

b)
Berlin

c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln
und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe,
soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
keine Nachschusspflicht.a)
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied
in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:

1.
König, André, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

2.
Dr. Hartmann, Marlies,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statatut ist geändert und
neugefaßt am: 28.02.2002
mit Änderung vom: 03.07.2002.
a)
11.10.2005
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2a)
Das Statut ist am 22.06.2005
geändert in § 20 (Organe), § 23
(Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats) und
§ 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung).
a)
15.12.2005
Könnecke
b)
Beschluss Bl.7f,
15 Band 5
3c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der
Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
a)
Die Satzung ist am 28.01.2009
neu gefasst und insbesondere
gändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
a)
06.04.2009
Kremer
4a)
Die Satzung ist am 29.06.2009
geändert in der Anlage zu § 17
Abs. 2.
a)
30.09.2009
Duzinski
5b)
Vorstand:
3.
Braun, Anke, *XX.XX.XXXX,
Schöneiche
a)
10.01.2014
Hikel
6b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Dr. Hartmann, Marlies
a)
11.07.2014
Staudigl
7a)
Die Satzung ist am 12.06.2019
geändert und insgesamt neu gefasst..
a)
16.10.2019
Steinberg
8b)
Vorstand:
4.
Pagel, Thorsten, *XX.XX.XXXX,
Wandlitz
a)
28.05.2024
Steinberg
9b)
Nicht mehr Vorstand:
1. König, André
a)
27.06.2024
Steinberg
10c)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der
Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden
und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32
KWG ist ausgeschlossen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von
§ 1 Abs. (2) des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Auf sichtsrat beschließen gemäß § 28 Buchst,
f) die Voraussetzungen.
a)
Die Satzung ist am 26.06.2024
geändert §§ 2, 5, 7, 13, 21-22,
24-25, 27-30, 30a, 31-32, 32a,
32b, 32c, 33-34, 34a, 34b, 35,
35a, 36, 40, 43-45, Anlage zu §
17 und neu gefasst.
a)
04.09.2024
Morgenstern
11b)
Vorstand:
5.
Raasch, Thorsten, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
13.03.2026
Morgenstern
12b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Pagel, Thorsten
a)
13.03.2026
Morgenstern

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.