Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, betreuen, erwerben und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter-Jens Schubert
Halberstadt
Vorstand
Frank Adelsberger
Halberstadt
Prokurist(in)
Thomas Ziegenhardt
Nachterstedt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.1990 zuletzt geändert am 14.05.2002
Die Vertreterversammlung vom 10.05.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden:§ 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteil und Geschäfsguthaben), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzung des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 42 (Verlustdeckung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war vorher unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "Thomas Müntzer" bei dem Rat des Kreises Halberstadt unter der Reg.-Nr. I/2/1980 eingetragen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Oktober 1990 ist die Satzung neu gefaßt worden. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der "Volksstimme" veröffentlicht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.08.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 88) getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.