Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Städte Sondershausen, Greußen, Ebeleben. Er kann auf andere Orte ausgedehnt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Mähler
Sondershausen
Vorstand
Thomas Neumann
Greußen
Prokurist(in)
Veronika Spangenberg
Sondershausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Volker Kämmerer
Sondershausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.12.1990 zuletzt geändert am 17.06.2000
Die Generalversammlung vom 16.06.2005 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 Punkt 4 (Geschäftsbetrieb), § 21 Punkt 2 Satz 2 (Vorstand), § 24 Punkt 2 (Aufsichtsrat).
Die Generalversammlung vom 12.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
Die Generalversammlung vom 11.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 1 (Firma und Sitz).
Die Generalversammlung vom 13.06.2017 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 44 (Prüfung).
Die Generalversammlung vom 14.06.2022 und 13.06.2023 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) sowie 44 (Prüfung).
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Die Genossenschaft ist entstanden durch Umwandlungsbeschluß der außerordentlichen Delegiertenversammlung der bisherigen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Fortschritt Sondershausen vom 01. Dezember 1990.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1993. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 181 ff SB.
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