Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist berechtigt, Inhaberschuldverschreibungen auszugeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Krüger
Borna
Vorstand
Kathrin Nast
Wechselburg OT Carsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.05.1991 zuletzt geändert am 02.06.1999
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2002 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 31 (Vertreterversammlung), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung Jahresabschluss), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2006 hat die Neufassung der Satzung, u.a. zum § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 24 (Aufsichtsrat) und 44 (Prüfung) der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der §§ 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 10.07.2018 hat die Änderung der §§ 24 (Aufsichtsrat) und 33 (Einberufung der Vertreterversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft ist entstanden durch Satzungsänderung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "Aktivist" Espenhain mit Sitz in Espenhain auf der Grundlage des § 1 GBl. Teil I Nr.53 vom 15.August 1990.
Die Vertreterversammlung vom 16. Mai 1991 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23 April 1991 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Borna e.G. (Kreisgericht Leipzig-Stadt GnR 268) mit Sitz in Borna durch Aufnahme beschlossen.
Die Wohnungsgenossenschaft Frohburg e.G. mit dem Sitz in Frohburg (Amtsgericht Leipzig GnR 249) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 14.08.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 16.08.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 141/153 SB; Beschluss SB 159/162
Beschluss Bl. 185/200 SB. Ergänzung von Amts wegen zu lfd. Nr. 2.
Beschluss Bl. 221 ff. SB
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied allein oder durch einen Prokuristen in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.