Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Der Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermittlen und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Detlef Ehlert
Erkrath
Vorstand
Thorsten Schmitz
Mettmann
Vorstand
Christian Frank
Gevelsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.08.1953, zuletzt geändert am 28.06.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2008 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat eine Neufassung der Satzung insbesondere Änderungen in § 2 (3) (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 b), c) (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (1) (Eintrittsgeld), § 6 c) (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (2), (3) (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (3) (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (1), (2), (5), (8) (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (2) (Auseinandersetzung), § 13 (3) (Rechte der Mitglieder), § 15 (2) (Überlassung von Wohnungen), § 16 (4) (Pflichten der Mitglieder), § 17 (2) - (9) (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (1), (2) (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (1) (Organe), § 21 (1), (2), (3) (Vorstand), § 22 (2), (5) - (10) (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (3), (4) (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (1) - (8) (Aufsichtsrat), § 25 (5), (8) (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (4) - (7) (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (3) (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (2) (Mitgliederversammlung), § 33 (2), (5) (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (1), (4), (5) (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (1) (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (2) (Mehrheitserfordernisse), § 38 (3) - (5) (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (1) (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (4) (Rücklagen), § 43 (2) (Bekanntmachungen) und § 44 (1) - (3), (5), (7), (9) (Prüfung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 04.09.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 108 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 11.02.2004.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.