Handelsregister · GnR 40101

Registerinformationen

Wohnungsbaugenossenschaft "Bauhilfe" eG · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Wohnungsbaugenossenschaft "Bauhilfe" eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Haßloch/Pfalz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 40101
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
22.01.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, erichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Gerhard Jochum

Haßloch

Vorstand

Hermann Andreas Büller

Haßloch

Vorstand

Georg Schultes

Mannheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.01.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 101 NEU getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
  • Fall 4
  • Fall 7
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12

Satzung

  • Statut vom 24.06.1949 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 24.11.2000 geändert.
  • Die Generalversammlung vom 05.08.2011 hat die insgesamte Neufassung des Statuts bschlossen, insbesondere wurde § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) neugfasst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.