Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftllche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Kaiser
Bad Salzungen
Vorstand
Doreen Schünemann
Bad Salzungen
Prokurist(in)
Kerstin Lesser
Bad Liebenstein
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 09.02.1991 zuletzt geändert am 27.06.2000
Die Generalversammlung vom 08.06.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 17 (Geschäftsanteile) und § 21 (Vorstand).
Die Generalversammlung vom 31.05.2007 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 43 Abs.3 - Prüfung.
Die Generalversammlung vom 18.06.2009 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft).
Die Vertreterversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 11 (Ausschließung eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 41 (Gewinnverteilung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung).
Die Vertreterversammlung vom 11.10.2023 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde auch geändert: § 2 (Gegenstand der Genossenschaft).
Sonstige Rechtsverhaltnisse
Nach der notariellen Erklärung der Vorstandsmitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen e.G. vom 03. Juni 1992 ist sie nach der Verordnung zur Einführung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der Bundesrepublik Deutschland für die Wohnungsgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik vom 15.08.1990 - BGBl. I Seite 1072 - Rechtsnachfolger der "Vereinigte Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen" geworden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.11.1991. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut Bl. 143-157 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.