Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Sie kann Spareinlagen hereinnehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme der Begründung und Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses einer Genossenschaftswohnung zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen in gemeinsamer Sitzung die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wolfgang Erb
Amberg
Vorstand
Steffen Schulze
Amberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1949 zuletzt geändert am 15.09.2001
Die Generalversammlung vom 20.09.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch geändert: in § 1 (Firma und Sitz) die Schreibweise des Rechtsformzusatzes sowie § 2 (Gegenstand).
Die Generalversammlung vom 19.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 39 (Rücklagen).
Die Generalversammlung vom 05.05.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 14 (Überlassung von Wohnungen), 15 (Pflichten der Mitglieder), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 39 (Rücklagen), 42 (Bekanntmachungen) und 43 (Prüfung).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.09.1949. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 148 SB;
Beschluß Bl.152 SB a)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.