Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Norbert Rückriemen
Berlin
Vorstand
Andrea Dittmann
Zörbig
Prokurist(in)
Christopher Teicher
Sanderdorf-Brehna OT Zscherndorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Dessau, GnR 175) getreten.
Beschlüsse Bl. 40 - 44 So. V
bzgl. des Ausscheidens von Herrn Dr. Günter Schröder von Amts wegen ergänzt
Statut Bl. 36 ff. So. V
von Amts wegen berichtigt
Satzung
Satzung vom 12.07.1994 zuletzt geändert am 08.10.2002
Die Generalversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen und Umwandlung in Wohnungseigentum), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 22 (Pflichten des Vorstandes), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 34 (Mehrheitserfordernisse), § 41 (Verlustdeckung), § 44 (Auflösung).
Die Generalversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 40 (Gewinnverwendung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 27.06.2024 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §1 Firma und Sitz §2 Gegenstand §3 Mitglieder §5 Beendigung Mitgliedschaft §9 Beendigung Mitgliedschaft durch Auflösung o. Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft §10 Ausschließung eines Mitglieds §11 Auseinandersetzungg §12 Rechte der Mitglieder §14 Wohnung/Wohneigentum §16 Geschäftsanteil/Geschäftsguthaben §19 Organe §22 Pflichten des Vorstandes §23 Aufsichtsrat- Innere Organe §26 Sitzungen des Aufsichtsrates §27 Gegenstände der gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat §28 Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat §29 Stimmrecht §30 ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung §31 Einberufung der Mitgliederversammlung §32 Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung §33 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung §34 Mehrheitserfordernisse §36 Siedlungsausschüsse §37 Geschäftsjahr/Jahresabschluss §38 Vorbereitung der Beschlussfassung übder den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung §42 Bekanntmachungen §43 Prüfung §44 Auflösung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.