Wohnreform eG Genossenschaft für gemeinschaftliches Wohnen und Bauen
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 1008
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
02.12.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder in Hausgemeinschaften vorrangig durch eine dauerhafte und preisgünstige Wohnungsversorgung auf Grundlage der genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe,Selbstorganisation und Selbstverantwortung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabine Vielhaben
Hamburg
Vorstand
Jörg Michael Luther
Hamburg
Vorstand
Sibylle Schubert
Hamburg
Vorstand
Hanno Emil Willkomm
Hamburg
Vorstand
Jasper Lueg
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Das Statut ist errichtet am 28.02.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2002 hat eine Änderung des Statuts in § 17 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2003 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2, 13 und 14 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 30 (Stimmrecht), 34 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Mitgliederversammlung in der "tageszeitung" veröffentlicht.
Freitext
Statut Bl. 8 - 17 SB
Beschluss Blatt 76, 81-82 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.