Handelsregister · GnR 573 KI

Chronologischer Auszug

Wohngenossenschaft Dohrn'sche Höfe eG · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohngenossenschaft Dohrn'sche
Höfe eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Schwentinental

c)
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben
übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen
und Dienstleistungen.
keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch
die Auszahlung
des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind
oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben,
nicht unterschritten werden darf,
beträgt 25 % der
Gesamterstellungskosten gemäß der im Anlagevermögen aufgezeigten Sachanlagen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
einer Person.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die
Genossenschaft allein.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Dr. Hamidović-Baumgarten, Jasna,
*XX.XX.XXXX, Heikendorf
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
08.04.2020.
a)
17.05.2021
Wendt
21.607.500,00
EUR

keine Nachschusspflicht
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die
Genossenschaft allein.
a)
Die Satzung ist am 31.05.2024 geändert in § 6 (Rechte und Pflichten
der Mitglieder), § 11 (Auseinandersetzung/Mindestkapital), § 12 (Generalversammlung), § 13 (nunmehr:
Aufsichtsrat) und § 14 (Vorstand).
a)
08.07.2024
Skirde
3b)
Vorstand:
2.
Borchmann-Welle, Ferdinand, geb.
Borchmann, *XX.XX.XXXX, Heikendorf
a)
18.11.2024
Skirde

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.