(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute,sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften,errichten,erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfalllenden Aufgaben übernehmen.Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Beteiligungen sind zulässig, (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitlgieder. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1952 zuletzt geändert am 17.06.1996
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2001 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2006 hat eine Änderung des Statuts in der Anlage zu § 17 Abs. 2 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft in der Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 18.07.1952
Statut Bl. 144-166 SB 4
Beschluss Bl.2-12 Sonderband 5
In Ergänzung der Eintragung vom 23.09.2024 nachgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.