Wohngemeinschaft für Flüchtlingskinder - Nürnberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2541
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
10.11.2008
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Erwerb oder Verkauf, Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie die Aufnahme eines Kredits von mehr als 15.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Wilmya Zimmermann
Poxdorf
Vorstand
Angelika Weikert
Nürnberg
Vorstand
Bernd Bartels
Schwaig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.12.1991 zuletzt geändert am 23.04.1998
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2001 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Der Vorstand), 10 (Beschlußfassung des Vorstands), 13 (Die Beschlußfassung der Mitgliederversammlmung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 74 So.
Beschl. und Satzungsänderung SB Bl. 87 ff
Protokoll Bl. 103 ff SB; Neue Satzung Bl. 107 ff SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.