Handelsregister · HRA 118176

Chronologischer Auszug

Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnbaugesellschaft Waakirchen
Kommunalunternehmen

b)
Waakirchen, Landkreis Miesbach

c)
Planung, Errichtung, Verwaltung und
Vermietung von Wohnungen, auch von
Häusern und Wohnungen in Einheimischen-
Modellen, von Gewerbeeinheiten und
öffentlichen Zwecken dienenden
Einrichtungen sowie Nebenanlagen; Erwerb,
Belastung und Verkauf von Immobilien sowie
Bestllung und Nutzung von Erbbaurechten;
Planung, Errichtung, Modernisierung und
Betrieb von baulichen und technischen
Anlagen, die gemeindlichen Aufgaben dienen
(Inhouse-Vergabe), vorbehaltlich
Zweckvereinbarung; Planung, Errichtung, Kauf
und Betrieb von technischen Anlagen zur
Erzeugung sowie Speicherung von Versorgung
mit Energie, insbesondere mit Strom und
Wärme; jeweils in der Gemeinde Waakirchen,
soweit kommunalrechtlich zulässig. Art. 22
Abs. 1 KommZG gilt entsprechend. Art. 87
Abs. 1 Satz 2 GO bleibt unberührt. Hierbei
handelte sich um Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
(DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2
BV, Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG und Art. 57 GO;
die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf
Grundlage des DAWI-
Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs.
2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch
Errichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Kommunalunternehmens fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das
Kommunalunternehmen an andere
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt
unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die
Haftung des Kommunalunternehmens auf
einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
Der Vorstand, der aus einer Person besteht, vertritt
einzeln

b)
Vorstand:
Grabmeyer, Luitpold Johannes Erich, Miesbach,
*XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
Satzung vom 28.03.2023.
a)
17.07.2023
Seidl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.