Handelsregister · HRA 118176
Chronologischer Auszug
Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wohnbaugesellschaft Waakirchen Kommunalunternehmen b) Waakirchen, Landkreis Miesbach c) Planung, Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Wohnungen, auch von Häusern und Wohnungen in Einheimischen- Modellen, von Gewerbeeinheiten und öffentlichen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie Nebenanlagen; Erwerb, Belastung und Verkauf von Immobilien sowie Bestllung und Nutzung von Erbbaurechten; Planung, Errichtung, Modernisierung und Betrieb von baulichen und technischen Anlagen, die gemeindlichen Aufgaben dienen (Inhouse-Vergabe), vorbehaltlich Zweckvereinbarung; Planung, Errichtung, Kauf und Betrieb von technischen Anlagen zur Erzeugung sowie Speicherung von Versorgung mit Energie, insbesondere mit Strom und Wärme; jeweils in der Gemeinde Waakirchen, soweit kommunalrechtlich zulässig. Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend. Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GO bleibt unberührt. Hierbei handelte sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 14 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 83 Abs. 1, Art. 106 Abs. 2 BV, Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG und Art. 57 GO; die Gemeinde erlässt einen Betrauungsakt auf Grundlage des DAWI- Freistellungsbeschlusses i.V.m. Art. 106 Abs. 2 AEUV. Zu den Aufgaben gehören auch Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an andere Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Unternehmenszweck dient; Art. 96 GO bleibt unberührt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. | a) Der Vorstand, der aus einer Person besteht, vertritt einzeln b) Vorstand: Grabmeyer, Luitpold Johannes Erich, Miesbach, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) Satzung vom 28.03.2023. | a) 17.07.2023 Seidl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.