Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten werden. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Guido Sukowski
Luckenwalde
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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keine Nachschusspflicht
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