Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann auch alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birthe Schütze
Markranstädt
Vorstand
Annett Schramm
Merseburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.06.1991 zuletzt geändert am 27.06.2006
Die Generalversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung).
Die Generalversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 24 (Aufsichtsrat), 33 (Mitgliederversammlung), 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Die Generalversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung §§ 5 (Eintrittsgeld) und § 43 (Bekanntmachungen) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung).
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Rechte der Mitglieder), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 32 (Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft ist durch Umwandlung der AWG "Erich Weinert" Theißen entstanden.
Die Wohnbau Theißen eG ist auf der Grundlage des § 1 der VO zur Einführung des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften der BRD für die Wohnungsgenossenschaften der DDR vom 15.08.1990 Rechtsnachfolger der AWG "Erich Weinert" Deuben, Sitz: Theißen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.04.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, GnR 213) getreten. Satzung Bl. 394 ff. Bd. II So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. 16 - 41 Bd. VI So.
eingetragen im Register der AWG des Kreises Zeitz, Nr. 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.