Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claus Horn
Frankfurt am Main
Vorstand
Ralf Martin
Wald-Michelbach
Vorstand
Christoph Cranz
Lampertheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 23.10.1947 zuletzt geändert am 15.07.2003
Die Vertreterversammlung vom 08.02.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 20 (Organe), 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat) und 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 04.03.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 19 (Nachschußpflicht) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2013 und vom 05.12.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft), 20 (Organe), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und 40 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere eine Änderung in § 19 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 03.11.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 40 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.04.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statutsänderung Blatt 595 - 622 Sonderband
Statut Blatt 622 Sonderband
Fall 6
Vorstandsmitglieder können vom Aufsichtsrat ermächtigt werden, als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB).
Fall 10
Fall 19
Fall 21
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 28 i. V. m Fall 27 (Dokumente in Fall 27, ergänzende Anmeldung in Fall 28)
Fall 30
Fall 31
Fall 33
Fall 34
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.