Der Vorstand vertritt die Wohlfahrtskasse gerichtlich und außergerichtlich; Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen genügt die Erklärung durch zwei Vorstandsmitgliedern, von denen jedoch eines der Betriebsratvorsitzende beziehungsweise dessen Stellvertreter sein muss. Bei Ausgabe eines Betrages von mehr als 100,00 DEM im Einzelfalle, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Hans Günter Morsch
Hildesheim
Liquidator(in)
Theodor Mannes
Harsum
Liquidator(in)
Erich Schirmer
Hildesheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 15.04.1970.
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.1979 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.12.1938 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.12.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.