Handelsregister · GnR 64 HU

Registerinformationen

WOBAU Wohnungsbau-Genossenschaft Eiderstedt/Dithmarschen eG · Amtsgericht Flensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
WOBAU Wohnungsbau-Genossenschaft Eiderstedt/Dithmarschen eG
Rechtsform
eG
Sitz
Tönning

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 64 HU
Gericht
Amtsgericht Flensburg
Letzte Eintragung
14.01.2025
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

274

Klaus-Dieter Witte

Uelvesbüll

274

Martin Hansen

Tönning

285

Manfred Holm

Husum

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

024

  • Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen: 1) Die Generalversammlung vom 15.12.1975 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.1975/ 07.11.1975 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Baugenossenschaft Eigenheim e.G., Tönning, durch Übernahme beschlossen. 2) Die Generalversammlung vom 23.06.1988 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.1988 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Wohnstättengenossenschaft Dithmarschen-Nord eG durch Übernahme beschlossen.

007

  • keine Nachschusspflicht

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.