ist die Entwicklung strategischer Marketing- und Kommunikationskonzepte für nationale und internationale Unternehmen sowie deren Produkte und Dienstleistungen. Hierzu zählt auch die konzeptionelle Beratung von Key-Accounts der wob Gruppe. In der Funktion der Managementholding erbringt die Gesellschaft weiterhin zentrale Dienstleistungen für die Mitglieder der wob Gruppe. Insbesondere zählen hierzu das integrierte Personalmanagement, die Bereitstellung zentraler EDV-Leistungen, die Öffentlichkeitsarbeit, das zentrale Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sowie das komplette Assetmanagement. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, ihre Leistungen am freien Markt anzubieten und alle Rechtsgeschäfte durchzuführen, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar und unmittelbar dienen. Zu diesem Zweck kann sie insbesondere auch gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder pachten oder sich an solchen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Specht
Hirschberg
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Jens Merkel
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Dennis Güth
Mannheim
Einzelprokura Prokurist(in)
Carola Hecker
Speyer
Einzelprokura Prokurist(in)
Gunnar Schnarchendorff
Heppenheim (Bergstraße)
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 21.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Umwandlungsbeschluss Blatt 8 ff. Sonderband
Satzung Blatt 9 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Satzung
Satzung vom 08.12.2000
Die Hauptversammlung vom 17.12.2008 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 150.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.12.2013 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.12.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR sowie die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 08.12.2014 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Aktiengesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der WOB INTERACTIVE GmbH (Amtsgericht Lampertheim, HRB 874) gemäß Beschluß vom 08.12.2000 unter Feststellung der Satzung gegründet.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.12.2014 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 08.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 250.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/1).
Unternehmensvertrag
Zwischen der WOB MarketingKommunikation AG, Viernheim und der Fa. WOB INTERACTIVE GmbH wurde am 20.07.1999 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie ein Betriebsüberlassungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Fa. WOB INTERACTIVE GmbH hat dem Abschluß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie des Betriebsüberlassungsvertrags vom 20.07.1999 mit der Fa. WOB MarketingKommunikation Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Viernheim in der Gesellschafterversammlung vom 20.07.1999 zugestimmt. Die herrschende Gesellschaft, die WOB MarketingKommunikation AG, Viernheim hat in der Hauptversammlung vom 20.07.1999 ebenfalls dem Abschluß der Verträge zugestimmt. Nach § 3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der Vertrag ab dem 01.01.2000 wirksam. Nach § 1 des Betriebsüberlassungsvertrages erfolgt die Überlassung mit Wirkung vom 01.01.2000 - 10.00 Uhr - (Beginn).
Der mit der wob consult AG (ehemals: WOB Marketing Kommunikation AG) mit Sitz in Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 61067) am 20.07.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.12.2019 geändert. Die Hauptversammlung vom 23.12.2019 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.