Handelsregister · HRA 2781

Chronologischer Auszug

WN Sanitär- und Heizungsanlagen Ltd. & Co.KG · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WN Sanitär- und Heizungsanlagen Ltd. &
Co.KG

b)
Guteneck
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Nitz, Walter, Guteneck, *XX.XX.XXXX
von der Vertretung ausgeschlossen.

Persönlich haftender Gesellschafter:
Commodore Industrial Limited, London (Companies
house, Cardiff, No. 05813509)
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Britannica Finance Limited, London (Companies House, Cardiff,
No. 05676754),
Einlage: 1.000,00 EUR
a)
21.12.2007
Schertl
2b)
Geschäftsanschrift:
Hofmarkstraße 10, 92543 Guteneck
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 19.04.2011 (Az. 61 IN 499/10) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.04.2011
Falter
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Amberg (Az.
561 IN 499/10) vom 28.09.2011 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
a)
03.11.2011
Falter
4b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Amberg (Az.
561 IN 499/10) vom 28.09.2011 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist nicht aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
a)
18.02.2013
Falter

b)
Vermerk über die
Ablehnung der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens
zur Klarstellung neu
vorgetragen, da die
Gesellschaft dadurch
nicht aufgelöst ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.