Handelsregister · HRB 20217

Chronologischer Auszug

WMP Architekten GmbH · Amtsgericht Neuss

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WMP Architekten GmbH

b)
Meerbusch
Geschäftsanschrift:
Mohnweg 3, 40670 Meerbusch

c)
1. Das Erbringen von Architekten- und
Ingenieurleistungen, die Planung von
Bauvorhaben aller Art ohne regionale
Beschränkung in gestaltender, technischer,
wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer
Hinsicht.
2. Beratung, Betreuung, Steuerung und
Vertretung des Auftraggebers oder der
Auftraggeberin in den mit der Planung,
Ausführung und Überwachung von
Vorhaben und allen damit im weitesten
Zusammenhang stehenden
Angelegenheiten.
3. Die Gesellschaft betreibt keine
Geschäfte, welche nach § 34 C GewO oder
nach anderen Vorschriften
Genehmigungspflichtig sind.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch
ähnliche Geschäfte durchzuführen. Sie darf
auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art übernehmen, vertreten und sich an
solchen Unternehmen beteiligen. 5. Gem. §
8 II Nr. 2 BauKaG NRW müssen
Architekten mindestens die Hälfte des
Stammkapitals und der Stimmanteile inne
haben (§ 3). Gem. § 8 Abs. II Nr. 3 BaukaG
NRW müssen die zur Geschäftsführung
befugten Personen mindestens zur Hälfte
Architekten sein (§ 5). Gem. § 8 II Nr. 4
BauKaG NRW dürfen Kapitalanteile nicht
für Rechnung Dritter gehalten und
Stimmrechte nicht für Dritte oder von
Dritten ausgeübt werden. Gem. § 8 II Nr. 6
BauKaG NRW ist die Übertragung von
Kapital- und Geschäftsanteilen an die
Zustimmung aller Gesellschafter gebunden.
Gem. § 8 II Nr. 7 BauKaG NRW sind die
Berufspflichten der Architekten von der
Gesellschaft zu beachten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Moritz, Waldemar, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 2019
a)
01.02.2019
Krüger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.