Handelsregister · HRB 56563

Chronologischer Auszug

WKP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
WKP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH

b)
Frankfurt am Main

c)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43 a) IV WPO.
25.000,00
EUR
a)
Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer zu
bestellen, § 28 I WPO. Neben diesen können
auch vereidigte Buchprüfer und Steuerberater
als Geschäftsführer bestellt werden. Nach
Vorliegen der Genehmigung der jeweils
zuständigen obersten Landesbehörde können
auch andere Personen unter Beachtung der
Bestimmungen des § 28 II, III WPO neben
Wirtschaftsprüfern bestellt werden. Die Zahl der
Geschäftsführer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind,
darf die Zahl der Geschäftsführer, die
Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen.
Hat die Gesellschaft nur 2 gesetzliche Vertreter,
so genügt Parität.
Bei der Willensbildung innerhalb der
Geschäftsführung dürfen Beschlüsse nicht
gegen die Stimmen der Wirtschaftsprüfer-
Geschäftsführer gefasst werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
von zwei Geschäftsführern oder einem
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft
jedoch nur einen Wirtschaftsprüfer-
Geschäftsführer, so muss dieser stets
einzelvertretungsberechtigt sein.

b)
Geschäftsführer:
Wetzel, Gunter, Gernsheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2000 zuletzt geändert am
10.10.2002
a)
22.06.2004
Kurz

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 5 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.