Handelsregister · HRB 56563
Chronologischer Auszug
WKP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) WKP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH b) Frankfurt am Main c) Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43 a) IV WPO. | 25.000,00 EUR | a) Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer zu bestellen, § 28 I WPO. Neben diesen können auch vereidigte Buchprüfer und Steuerberater als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 II, III WPO neben Wirtschaftsprüfern bestellt werden. Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, darf die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen. Hat die Gesellschaft nur 2 gesetzliche Vertreter, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführung dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimmen der Wirtschaftsprüfer- Geschäftsführer gefasst werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft jedoch nur einen Wirtschaftsprüfer- Geschäftsführer, so muss dieser stets einzelvertretungsberechtigt sein. b) Geschäftsführer: Wetzel, Gunter, Gernsheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2000 zuletzt geändert am 10.10.2002 | a) 22.06.2004 Kurz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.