Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Stromgewinnungsanlagen, der Handel mit Stromgewinnungsanlagen sowie die Verwertung von Rechten zur Errichtung und zum Betrieb von Stromgewinnungsanlagen sowie Herstellung, Handel und Betrieb von Anlagen der ökologischen Wasserkrafttechnik und des Fischschutzes
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hermann Henkel
Rauschenberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2001 Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Kassel (bisher Kassel HRB 13192) nach Rauschenberg beschlossen.
Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag in § 15 (Schlussbestimmungen) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 32.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Desweiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.