Handelsregister · HRB 526

Registerinformationen

WK Wärmetechnische Anlagen, Kessel- und Apparatebau GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
WK Wärmetechnische Anlagen, Kessel- und Apparatebau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Wetzlar-Dutenhofen
Geschäftsanschrift
Industriestraße 8-10, 35582 Wetzlar-Dutenhofen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 526
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
07.01.2026
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von wärmetechnischen Anlagen sowie Kessel- und Apparatebau.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Holger Bätz

Flörsheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 04.12.1979 zuletzt geändert am 29.12.1999
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 ( Geschäftsführer ) und 7 ( Schlussbestimmungen ) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 299.350,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.02.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 50 ff. Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 12
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 16

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.