WK Wärmetechnische Anlagen, Kessel- und Apparatebau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Wetzlar-Dutenhofen
Geschäftsanschrift
Industriestraße 8-10, 35582 Wetzlar-Dutenhofen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 526
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
07.01.2026
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Herstellung und Vertrieb von wärmetechnischen Anlagen sowie Kessel- und Apparatebau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Holger Bätz
Flörsheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.1979 zuletzt geändert am 29.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 ( Geschäftsführer ) und 7 ( Schlussbestimmungen ) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 299.350,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 50 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.