WIVO FEUERFEST Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Selm
Geschäftsanschrift
Cappenberger Damm 29, 59379 Selm
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 20662
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
29.07.2020
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
die Projektierung, der Bau und die Reparatur von Feuerfestbauten aller Art, sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roman Porcescu
Oancea
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 2000. Die Gesellschafterversammlung vom 6. August 2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 4 (Stammkapital), die Streichung der §§ 14, 20, 21 und 24 des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Sitzverlegung von Dorsten (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6509) nach Dortmund beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund nach Selm beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 8/17) vom 02.03.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 8/17) vom 18.04.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 8/17) vom 25.06.2020 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Eine Nachtragsverteilung ist angeordnet.
Freitext
Zu Spalte 4 allgemeine und besondere Vertretungsregelungen und zu Spalte 5 von Amts wegen gelöscht gemäß § 384 Abs. 2 FamFG.
Von Amts wegen eingetragen.
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