Die Werkzeugbe- und Verarbeitung, Betrieb einer Hartverchromerei, Forschung und Entwicklung sowie Verwertung von Patenten, Handel mit Waren aller Art im Bereich von Industriegütern, die Übernahme von Handelsvertretungen und Lizenzen weltweit sowie die Unternehmensberatung in allen vorgenannten Bereichen und die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jochen Ernst Wilms
Remscheid
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2009
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde ferner um § 6 (Vorkaufsrechte), § 7 (Einziehung (Amortisation)), § 8 (Abfindung), § 9 (Zahlbarkeit der Abfindung in Raten, Sicherheitsleistung), § 10 (Abtretungsverlangen statt Einziehung), § 11 (Neubildung eingezogener Geschäftsanteile), § 12 (Vereinigung von Geschäftsanteilen), § 13 (Teilung von Geschäftsanteilen), § 14 (Wettbewerbsverbot), § 15 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 16 (Dauer, Kündigung), § 17 (Erbfolge), § 20 (Schriftform) und § 21 (Salvatorische Klausel) ergänzt. Der bisherige § 6 des Gesellschaftsvertrages (Verfügungen über Geschäftsanteile) wird durch den nunmehrigen § 15 des Gesellschaftsvertrages ersetzt. Der bisherige § 7 des Gesellschaftsvertrages (Bekanntmachungen) ist der nunmehrige § 18 des Gesellschaftsvertrages. Der bisherige § 8 des Gesellschaftsvertrages (Gründungsaufwand) ist der nunmehrige § 19 des Gesellschaftsvertrages. Der bisherige § 9 des Gesellschaftsvertrages (Öffnungsklausel zum Wettbewerbsverbot) entfällt und wird durch den nunmehrigen § 14 (Wettbewerbsverbot) ersetzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.