Handelsregister · VR 2483
Chronologischer Auszug
Wissenschaftlicher Verein zur Förderung ambulanter Operationsmethoden, Anästhesieverfahren und häuslicher Patientenversorgung, Freiburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wissenschaftlicher Verein zur Förderung ambulanter Operationsmethoden, Anästhesieverfahren und häuslicher Patientenversorgung, Freiburg e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: Dr. med. Berenskötter, Helmut, Kinderchirurg, Merzhausen Stellvertretender Vorsitzender: Dr. med. Zavisic, Davor, Frauenarzt, Freiburg im Breisgau Kassenführer: Dr. med. Lambert, Jürgen, Anästhesist, Freiburg im Breisgau Schriftführer: Dr. med. Schwarz, M., Chirurg, Waldkirch | a) Verein Satzung vom 09.12.1992 mit Änderung vom 20.12.1993. | a) 03.04.2006 Spielbauer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 01.02.1993 Satzung: Sonderband Blatt 9 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 61 ff. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck des Vereins ) beschlossen. | a) 11.05.2006 Wehrle b) Geänderte Satzung: Blatt 133 Änderungsbeschluss: Blatt 117 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.