Handelsregister · VR 28393

Chronologischer Auszug

Wissenschaftlicher Verein für gesellschaftliche Forschung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wissenschaftlicher Verein für gesellschaftliche Forschung e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,- € die Zustimmung des Verwaltungsrats
erforderlich ist.

b)
Vorsitzende:

1.
Al-Doyaili, Nadia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretende Vorsitzende:

2.
Tesch, Catharina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:
3.
Schubert, Anita, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 20.11.2008

Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung
der Mitgliederversammlung) und § 17 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
11.02.2009
Hanney
b)
Satzung Bl.7-14

Beschluss
Bl.21,22
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit); § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8(Vorstand), §
9 (Zuständigkeit). beschlossen.
Die Paragrafen 12, (Verwaltungsrat), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und § 18 (Abteilungen) entfallen, dadurch ändert sich die Zählweise
der folgenden Paragrafen. Der neue § 14 (Mitgliederversammlung) und § 16 (Auflösung des Vereins) wurde geändert.
a)
01.07.2010
Dambietz
b)
Satzung Bl.51-56
Beschluss Bl.
43-50

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.