Handelsregister · VR 28393
Chronologischer Auszug
Wissenschaftlicher Verein für gesellschaftliche Forschung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wissenschaftlicher Verein für gesellschaftliche Forschung e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,- € die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist. b) Vorsitzende: 1. Al-Doyaili, Nadia, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertretende Vorsitzende: 2. Tesch, Catharina, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeisterin: 3. Schubert, Anita, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 20.11.2008 Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 17 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 11.02.2009 Hanney b) Satzung Bl.7-14 Beschluss Bl.21,22 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), § 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit); § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8(Vorstand), § 9 (Zuständigkeit). beschlossen. Die Paragrafen 12, (Verwaltungsrat), 12 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) und § 18 (Abteilungen) entfallen, dadurch ändert sich die Zählweise der folgenden Paragrafen. Der neue § 14 (Mitgliederversammlung) und § 16 (Auflösung des Vereins) wurde geändert. | a) 01.07.2010 Dambietz b) Satzung Bl.51-56 Beschluss Bl. 43-50 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.