Handelsregister · VR 160051

Chronologischer Auszug

Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU) · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und
Umweltschutz (WAU)

b)
Jever
a)
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder durch
den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 DEM belasten, bedarf der Zustimmung
des Vorstandes und, die den Verein mit mehr als
1.500,00 DEM belasten, der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Appel, Ulrich, Direktor des Amtsgerichts, Jever
Stellvertr. Vorsitzender:
Menke, Werner, Studienrat, Jever
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.12.1971 zuletzt geändert am 23.03.1992
a)
10.10.2006
Fecht

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.02.1972
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 11 VR 277
Amtsgericht Jever getreten.
Freigegeben am 10.10.2006.
Satzung Bl. 76 ff. d.A.
2b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Menke, Werner, Studienrat, Jever
Nicht mehr
Vorsitzender:
Appel, Ulrich, Direktor des Amtsgerichts, Jever
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hintze, Hans-Michael, Schortens, *XX.XX.XXXX
a)
09.06.2010
Meinhardt
3a)
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als 500 € belasten, sind der 1.
Vorsitzende oder 2. Vorsitzende selbstständig befugt.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500 € belasten, bedarf der Zustimmung des
Vorstandes. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit
mehr als 3.000 € belasten, ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und dabei
insbesondere die Änderung des § 9 (Vorstand) beschlossen.
a)
05.08.2016
Meinhardt

b)
Satzung Blatt 136 - 140 d. A.
4a)
05.08.2016
Meinhardt

b)
Eintragung lfd Nr. 3 wegen
vorzeitiger Freigabe zunächst
gelöscht
5a)
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung
des Vorstandes. Für Rechtsgerschäfte, die den Verein
mit mehr als 300,00 EUR belasten, ist die zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere
die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
26.09.2016
Meinhardt

b)
Satzung Bl. 136-140 d.A.
6a)
Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun:
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und dabei
insbesondere die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
30.09.2016
Meinhardt
7a)
Die Eintragung lfd Nr. 5 wird wie folgt berichtigt:
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung
des Vorstandes. Für Rechtsgerschäfte, die den Verein
mit mehr als 3000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
20.10.2016
Meinhardt
8b)
Bestellt als
Vorstand:
Siebers-Zander, Dorothea, Jever, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hintze, Hans-Michael, Schortens, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2024
Hübner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.