Handelsregister · VR 160051
Chronologischer Auszug
Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU) · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltschutz (WAU) b) Jever | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 DEM belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstandes und, die den Verein mit mehr als 1.500,00 DEM belasten, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: Appel, Ulrich, Direktor des Amtsgerichts, Jever Stellvertr. Vorsitzender: Menke, Werner, Studienrat, Jever | a) eingetragener Verein Satzung vom 08.12.1971 zuletzt geändert am 23.03.1992 | a) 10.10.2006 Fecht b) Tag der ersten Eintragung: 11.02.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 11 VR 277 Amtsgericht Jever getreten. Freigegeben am 10.10.2006. Satzung Bl. 76 ff. d.A. |
| 2 | b) Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Menke, Werner, Studienrat, Jever Nicht mehr Vorsitzender: Appel, Ulrich, Direktor des Amtsgerichts, Jever Bestellt als 2. Vorsitzender: Hintze, Hans-Michael, Schortens, *XX.XX.XXXX | a) 09.06.2010 Meinhardt | ||
| 3 | a) Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500 € belasten, sind der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende selbstständig befugt. Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500 € belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 3.000 € belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung des § 9 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.08.2016 Meinhardt b) Satzung Blatt 136 - 140 d. A. | |
| 4 | a) 05.08.2016 Meinhardt b) Eintragung lfd Nr. 3 wegen vorzeitiger Freigabe zunächst gelöscht | |||
| 5 | a) Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Für Rechtsgerschäfte, die den Verein mit mehr als 300,00 EUR belasten, ist die zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 26.09.2016 Meinhardt b) Satzung Bl. 136-140 d.A. | |
| 6 | a) Satzungsdaten von Amts wegen berichtigt, nun: Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2016 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 30.09.2016 Meinhardt | ||
| 7 | a) Die Eintragung lfd Nr. 5 wird wie folgt berichtigt: Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Für Rechtsgerschäfte, die den Verein mit mehr als 3000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) 20.10.2016 Meinhardt | ||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Siebers-Zander, Dorothea, Jever, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hintze, Hans-Michael, Schortens, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2024 Hübner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.