Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- WISE (Wohnen in Selbstverwaltung) e.G. Genossenschaft für solidarisches und ökologisches Wohnen.
- Rechtsform
- eG
- Sitz
- Bremen
Handelsregister · GnR 362 HB
WISE (Wohnen in Selbstverwaltung) e.G. Genossenschaft für solidarisches und ökologisches Wohnen. · Amtsgericht Bremen
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere, gesunde, sozial verantwortbare und preisgünstige Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen sowie die Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten. (2) Die Genossenschaft baut, bzw. modernisiert, übernimmt oder erwirbt dazu Wohnungen bzw. Gebäude für ihre Mitglieder und entzieht diese und den Grund und Boden dauerhaft jeglicher spekulativen Verwertung. (3) Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für Gewerbetreibende und Initiativen, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. (4) Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (5) Die Mitglieder, die in Wohnungen der Genossenschaft wohnen, sollen sich in Hausgemeinschaften organisieren. Die Hausgemeinschaften verwalten die Liegenschaften und sind gegenüber der Genossenschaft verantwortlich. (6) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Genossenschaft bei Bewirtschaftung wie bei Baumaßnahmen weitestgehend auf Umweltverträglichkeit achten. Insbesondere fördert die Genossenschaft den Gedanken "Wohnen ohne Auto in der Stadt" durch PKW-Verzicht der Bewohnerinnen und Bewohner ihrer Häuser. (7) Der Vorstand kann den Geschäftsbetrieb auch auf Nichtmitglieder ausdehnen. (8) Die Genossenschaft strebt an, ihre Geschäfte als "steuerbefreite Vermietungsgenossenschaft" im Rahmen dieser Satzung zu führen. (9) Die Genossenschaft ist "eigentumsorientiert" im Sinne des Eigenheimzulagegesetzes. Es gesteht den Mitgliedern das unkündbare und vererbliche Recht zu, die von ihnen bewohnte Wohnung zu erwerben, so die Mehrheit der im betreffenden Gebäude wohnenden Mitglieder dem schriftlich zugestimmt (§ 17 (1) Eigenheimzulagegesetz).
Vertretung
Leitung und Vertretung
Bremen
Bremen
Bremen
Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.