Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorsitzende des Vorstandes ist alleinvertretungsberechtigt. Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstandes von den Bestimmungen des § 181 BGB befreien, soweit sie zugleich für Dritte handeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marko Schaub
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26. Mai 2000 mit Änderung vom 23. Oktober 2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2001.
Satzung Blatt 34 Sonderband
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