Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser den Verein allein. Sind zwei Vorstands- mitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Thomas Menke
Eutin
274
Hans-Wilhelm Hagen
Eutin
274
Manfred Reinhardt
Schönwalde a.B.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2009-10-28
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