Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie einem oder zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch einen Stellvertreter. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Jan Müller
Brake
274
Uwe Beckmeyer
Bremerhaven
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.