Handelsregister · VR 23667

Chronologischer Auszug

Wirtschaftskomitee Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wirtschaft-Bildung-Arbeit Deutschland e.V. (WBA)

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen, dem Präsidenten und seinen drei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem Vizepräsidenten.

b)
Präsident:

1.
Auffermann, Siegfried W., *XX.XX.XXXX, Neustadt (Wied)

Vizepräsident:

2.
Köhn, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vizepräsident:

3.
Brandt, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Meerbusch

Vizepräsident:
4.
Lemmer, Christian, *XX.XX.XXXX, Wachtberg-Ließem
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 28.04.2004. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung
vom 17.03.2006.
a)
21.07.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl.
10-13
Beschluss Bl.
27-29, 38, 45-47,
52

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Wirtschaftskomitee Deutschland e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei Personen, dem Präsidenten und seinen Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem Vizepräsidenten.

Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz,
Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen entscheidet die Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.12.2007 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.02.2008
Herrmann
b)
Satzung Bl.
101-108
Beschluss Bl.
100
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Präsident und zwei Vizepräsidenten.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Präsidenten allein oder zwei Vizepräsidenten gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind vom Verbot
des Selbstkontrahierens befreit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
10.06.2009
Herrmann
b)
Satzung Bl. 124
- 136
Beschluss Bl.
122
4b)
Nicht mehr Vizepräsident:
2. Köhn, Gerhard

Nicht mehr Vizepräsident:
3. Brandt, Jürgen

Nicht mehr Vizepräsident:
4. Lemmer, Christian

Vizepräsidentin:
5.
Handrich, Irene, *XX.XX.XXXX, Geinsheim - Neustadt an
der Weinstraße

Vizepräsident:
6.
Jost, Josef, *XX.XX.XXXX, Balve

Vizepräsident:
7.
Prof. Dr. Nebel, Günter, *XX.XX.XXXX, Graz
Vizepräsident:
8.
Schmitz, Ernst Robert, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden
a)
29.03.2019
Pacholke
5b)
Nicht mehr Präsident:
1. Auffermann, Siegfried W.

Änderung zu Nr. 7:
Präsident:
Prof. Dr. Nebel, Günter, *XX.XX.XXXX, Graz, Österreich,
a)
24.07.2020
Berg
6b)
Nicht mehr Vizepräsident:
8. Schmitz, Ernst Robert
a)
21.04.2021
Berg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.