Handelsregister · VR 23667
Chronologischer Auszug
Wirtschaftskomitee Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wirtschaft-Bildung-Arbeit Deutschland e.V. (WBA) b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen, dem Präsidenten und seinen drei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem Vizepräsidenten. b) Präsident: 1. Auffermann, Siegfried W., *XX.XX.XXXX, Neustadt (Wied) Vizepräsident: 2. Köhn, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin Vizepräsident: 3. Brandt, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Meerbusch Vizepräsident: 4. Lemmer, Christian, *XX.XX.XXXX, Wachtberg-Ließem | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 28.04.2004. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom 17.03.2006. | a) 21.07.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 10-13 Beschluss Bl. 27-29, 38, 45-47, 52 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Wirtschaftskomitee Deutschland e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei Personen, dem Präsidenten und seinen Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem Vizepräsidenten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen entscheidet die Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.12.2007 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 04.02.2008 Herrmann b) Satzung Bl. 101-108 Beschluss Bl. 100 |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter der Präsident und zwei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder zwei Vizepräsidenten gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 10.06.2009 Herrmann b) Satzung Bl. 124 - 136 Beschluss Bl. 122 | |
| 4 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 2. Köhn, Gerhard Nicht mehr Vizepräsident: 3. Brandt, Jürgen Nicht mehr Vizepräsident: 4. Lemmer, Christian Vizepräsidentin: 5. Handrich, Irene, *XX.XX.XXXX, Geinsheim - Neustadt an der Weinstraße Vizepräsident: 6. Jost, Josef, *XX.XX.XXXX, Balve Vizepräsident: 7. Prof. Dr. Nebel, Günter, *XX.XX.XXXX, Graz Vizepräsident: 8. Schmitz, Ernst Robert, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden | a) 29.03.2019 Pacholke | ||
| 5 | b) Nicht mehr Präsident: 1. Auffermann, Siegfried W. Änderung zu Nr. 7: Präsident: Prof. Dr. Nebel, Günter, *XX.XX.XXXX, Graz, Österreich, | a) 24.07.2020 Berg | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 8. Schmitz, Ernst Robert | a) 21.04.2021 Berg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.