Handelsregister · VR 42368
Chronologischer Auszug
Wirtschaftsjunioren Worms e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wirtschaftsjunioren Worms e.V. b) Worms | a) Der Vorstand soll aus mindestens drei, nach Möglichkeit aus fünf Mitgliedern bestehen, nämlich dem Sprecher, dem stellvertretender Sprecher und dem Sprecher des vergangenen Jahres sowie optional aus dem Vertreter der Fördermitglieder und Beisitzer. Der Sprecher oder der stellvertretende Sprecher vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Sprecherin: Napp, Elisa Julia, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX stellvertretender Sprecher: Probst, Martin Matthias, Worms, *XX.XX.XXXX Sprecher des vergangenen Jahres: Becker, Benedict Alexander, Worms, *XX.XX.XXXX Vertreter der Fördermitglieder: Geißer, Andreas, Worms, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Bastian, Lucas Alexander Johannes, Worms, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Kron, Bianca, Worms, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.01.2024. | a) 11.03.2024 Peter b) Satzung Bl. 25 ff. d. A. |
| 2 | a) Der Vorstand soll aus mindestens drei, nach Möglichkeit aus fünf Mitgliedern (was jedoch keine Höchstzahl bedeutet) bestehen, nämlich dem Sprecher, dem stellvertretender Sprecher und dem Sprecher des vergangenen Jahres sowie optional aus dem Vertreter der Fördermitglieder und Beisitzer. | a) Durch Beschluss des Vorstands vom 05.04.2024 wurde die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 14 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 10.05.2024 Meyer b) Bl. 37 ff. d. Akte Satzung Bl. 51 ff. d. Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.