Handelsregister · HRB 10391

Chronologischer Auszug

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung

b)
Heinsberg

c)
1) Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Industrie, des Handwerks,
des Handels und des Kleingewerbes sowie
des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg
mit dem Ziel, durch eine Stärkung
insbesondere der mittelständischen
Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu
steigern und die Wirtschafts- und
Sozialstruktur des Kreises zu verbessern.
2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum
eigenständigen örtlichen Angebot
wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte
und Gemeinden des Kreises Heinsberg
tätig.
3) Die Gesellschaft soll insbesodere a) die
Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen
Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der
damit zusammenhängenden Planungen
unterstützen, b) ansässige und
ansiedlungswilligen Unternehmer bei der
Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden,
Arbeitskräften und öffentlichen
Investitionshilfen beraten und unterstützen,
c) die Gründung selbständiger Existenzen
unterstützen, d) Innovationen und neue
Technologien in der gewerblichen
Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung
von Industrie und Gewerbe im Kreis
Heinsberg werben, f) im Rahmen des
Untenrehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen, g)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
durchführen.
500.000,00
DEM
a)
Die Geschäftsführung besteht aus einem oder
mehreren Geschäftsführern, deren Zahl der
Aufsichtsrat bestimmt.

b)
Geschäftsführer:
Mundt, Robert, Verwaltungsbeamter, Heinsberg-
Dremmen
Geschäftsführer:
Dr. Steiner, Joachim Wolfgang, Geschäftsführer,
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Wahlen, Axel, Heinsberg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.01.1978 zuletzt geändert am
21.09.1989
a)
02.12.2002
Wiebe

b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.01.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB 207
Amtsgericht Heinsberg
getreten.
Freigegeben am
02.12.2002.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 91 ff Sonderband.
2c)
Von Amts wegen berichtigt:
1) Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Industrie, des Handwerks,
des Handels und des Kleingewerbes sowie
des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg
mit dem Ziel, durch eine Stärkung
insbesondere der mittelständischen
Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu
steigern und die Wirtschafts- und
Sozialstruktur des Kreises zu verbessern.
2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum
eigenständigen örtlichen Angebot
wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte
und Gemeinden des Kreises Heinsberg
tätig.
3) Die Gesellschaft soll insbesodere
a) die Städte und Gemeinden bei ihren
örtlichen Aufgaben der
Wirtschaftsförderung und der damit
zusammenhängenden Planungen
unterstützen,
b) ansässige und ansiedlungswilligen
Unternehmer bei der Beschaffung von
Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften
und öffentlichen Investitionshilfen beraten
und unterstützen,
c) die Gründung selbständiger Existenzen
unterstützen,
d) Innovationen und neue Technologien in
der gewerblichen Wirtschaft fördern,
e) für die Ansiedlung von Industrie und
Gewerbe im Kreis Heinsberg werben,
f) im Rahmen des
Untenrehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen,
g) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
durchführen.
a)
02.12.2002
Wiebe
3256.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 29.11.2002
beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 354,06
auf EUR 256.000.00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag
in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 9
(Betriebskosten) zu ändern.
a)
21.11.2003
Dr. Dallemand-Purrer

b)
Beschluss Bl. 4 ff
Sonderband II
Gesellschaftsvertrag Bl.
23 ff Sonderband II
4b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mundt, Robert, Heinsberg-Dremmen
a)
10.05.2004
Küppers
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Welfers, Hermann-Josef, Heinsberg,
*XX.XX.XXXX
a)
09.11.2004
Küppers
6b)
Geschäftsanschrift:
Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
a)
18.06.2010
Langen
7c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Industrie, des Handwerks,
des Handels und des Kleingewerbes im
Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine
Stärkung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft die
Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und
die Wirtschafts- und Sozialstruktur des
Kreises zu verbessern. Die Gesellschaft
wird ergänzend zum eigenständigen
örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder
Leistungen der Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg tätig. Die Gesellschaft
soll insbesondere a) die Städte und
Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben
der Wirtschaftsförderung und der damit
zusammenhängenden Planungen
unterstützen, b) ansässige und
ansiedlungswillige Unternehmer bei der
Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden,
Arbeitskräften und öffentlichen
Investitionshilfen beraten und unterstützen,
c) die Gründung selbständiger Existenzen
unterstützen, d) Innovationen und neue
Technologien in der gewerblichen
Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung
von Industrie und Gewerbe im Kreis
Heinsberg werben, f) im Rahmen des
Unternehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen.
Prokura erloschen:
Welfers, Hermann-Josef, Heinsberg,
*XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nunmehr:

Einzelprokura:
Wahlen, Axel, Stolberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens), § 3 (Mittelverwendung), § 5 (Stammkapital
und Stammeinlagen), § 6 (Geschäftsjahr), § 7 (Veräußerung
und Abtretung von Geschäftsanteilen), § 9 (Betriebskosten), §
11 (Gesellschafterversammlung), § 12 (Zuständigkeit der
Gesellschafterversammlung), § 15 (Sitzungsniederschrift), §
16 (Aufsichtsrat), § 17 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates), § 18
(Vorsitz im Aufsichtsrat), § 20 (Geschäftsführer), § 21
(Jahresabschluss), § 24 (Bekanntmachungen), § 25 (bisher
Inkrafttreten; nunmehr
Landesgleichstellungsgesetz/Transparenzgesetz) und § 26
(bisher Gründungskosten; nunmehr Schlussbestimmungen)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
27.12.2011
Johnen
8c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Industrie, des Handwerks,
des Handels und des Kleingewerbes im
Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine
Stärkung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft die
Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und
die Wirtschafts- und Sozialstruktur des
Kreises zu verbessern. Die Gesellschaft
wird ergänzend zum eigenständigen
örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder
Leistungen der Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg tätig. Die Gesellschaft
soll insbesondere a) die Städte und
Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben
der Wirtschaftsförderung und der damit
zusammenhängenden Planungen
unterstützen, b) ansässige und
ansiedlungswillige Unternehmer bei der
Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden,
Arbeitskräften und öffentlichen
Investitionshilfen beraten und unterstützen,
c) die Gründung selbständiger Existenzen
unterstützen, d) Innovationen und neue
Technologien in der gewerblichen
Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung
von Industrie und Gewerbe im Kreis
Heinsberg werben, f) im Rahmen des
Unternehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen. Bei allen hier
genannten Aufgaben im Zusammenhang
mit der Wirtschaftsförderung handelt es
sich um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse, die mit
besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und die im Interesse der
Allgemeinheit erbracht werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und § 3 (Mittelverwendung) und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Eine Präambel wurde an den Anfang gesetzt und ein neuer §
26 (Betrauung der Gesellschaft) eingefügt. Der bisherige § 26
(Schlussbestimmungen) wurde § 27.
a)
31.03.2015
Johnen
9b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Klostergasse 17, 52525 Heinsberg
a)
29.05.2015
Langen
10b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schirowski, Franz Ulrich, Hückelhoven,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Steiner, Joachim Wolfgang, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
a)
10.11.2015
Schlüter
11c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des
Handwerks, des Handels und des
Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem
Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft die
Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und
die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden
sowie des Kreises Heinsberg zu
verbessern. Hierzu übernimmt die
Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeitund Tourismusbereich und der
insbesondere touristischen
Standortentwicklung sowie aller damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen, die
der Stärkung und Förderung der
Wirtschaftsräume innerhalb des
Gesellschaftsgebietes und seines
Umlandes in den Bereichen Freizeit und
Naherholung sowie Tourismus dienen.
Die Gesellschaft wird ergänzend zum
eigenständigen örtlichen Angebot
wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte
und Gemeinden des Kreises Heinsberg
tätig.
Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der
Wirtschaftsförderung insbesondere
folgende Aufgaben wahrnehmen:
a) die Städte und Gemeinden bei ihren
örtlichen Aufgaben der
Wirtschaftsförderung und der damit
zusammenhängenden Planungen
unterstützen,
b) für den Wirtschaftsstandort Kreis
Heinsberg und die Ansiedlung neuer
Unternehmen im Verbreitungs- und
Verflechtungsbereich der Gesellschaft im
Gesellschaftsgebiet werben,
c) ansässige und ansiedlungswillige
Unternehmen bei der Beschaffung von
Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen
lnvestitionshilfen beraten und unterstützen,
d) die Gründung selbstständiger Existenzen
unterstützen,
e) die ansässige Wirtschaft bei der
Gewinnung und Sicherung ihres
Arbeitskräftebedarfes beraten und
unterstützen,
f) Innovationen und neue Technologien in
der gewerblichen Wirtschaft einschließlich
des Tourismusgewerbes fördern,
g) Schaffung und Pflege von Netzwerken
auf lokaler, regionaler, überregionaler und
nationaler sowie auch
grenzüberschreitender Ebene,
h) im Rahmen des
Unternehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen,
i) den Betrieb von Innovations- und
Gründerzentren, insbesondere des
Gründer- und Service-Zentrum
Hückelhoven (GSZH).
Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der
Tourismusförderung insbesondere folgende
Aufgaben wahrnehmen:
a) Schaffung und Umsetzung einer
einheitlichen Strategie zum Tourismus- und
Regionalmarketing im und für den Kreis
Heinsberg gemäß seiner touristischen
Profilthemen, insbesondere Radfahren,
Wandern, Naturerlebnis und als
Genussregion inkl. der Realisierung aller
dafür notwendigen
Kommunikationsmaßnahmen,
insbesondere der Marke Heinsberger Land
-erfrischend entspannt gemäß der
Markenphilosophie,
b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein
Tourismus GmbH in Unterstützung der
Gesellschafterfunktion des Kreises
Heinsberg an der Niederrhein Tourismus
GmbH,
c) Konzeption, Durchführung und
Koordinierung von Maßnahmen zur
Sicherung und Steigerung der Qualität im
Tourismus im Kreis Heinsberg,
d) Implementierung übergreifender
touristischer Themen auf kreisbezogener
und kreisübergreifender Ebene durch
Koordination, Information und
Umsetzungsbegleitung,
e) Schaffung und Pflege von Netzwerken
auf lokaler, regionaler, überregionaler und
nationaler sowie auch
grenzüberschreitender Ebene,
f) die Unterstützung der touristischen
Entwicklung durch Ansprache, Beratung
und Koordinierung potenzieller
Leistungsträger und Investoren im
Gesellschaftsgebiet
g) die Sicherung eines lnformationsservices
zur Auskunft im und über den touristischen
Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die
Allgemeinheit (Einwohner und Gäste).
Das Unternehmen dient nicht
Erwerbszwecken, sondern verfolgt als
öffentliche Einrichtung der kommunalen
Gesellschafter im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher
Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und
wirtschaftliche Interessen der
Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist
zur Förderung des Gemeinwohls auch die
Durchführung verlustbringender Geschäfte
und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft
ist berechtigt, im geringen, rechtlich
vertretbaren Umfang auch für private
Auftraggeber tätig zu sein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
Vorschriften der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen
und Geschäften berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck gefördert oder
verwirklicht werden kann. Sie kann sich
auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen. Hierzu gehört auch die
Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne
von Hilfs- und Nebengeschäften, die den
vorstehenden öffentlichen Interessen zu
dienen bestimmt sind.
Die Gesellschaft soll in der Regel einen
Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist,
dass er außer den für die wirtschaftliche
Entwicklung des Unternehmens
notwendigen Rücklagen mindestens einer
marktüblichen Verzinsung des
Eigenkapitals entspricht. Der primäre
Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die
Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung
öffentlicher Zwecke im Sinne der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
durch Unterstützung der
Standortentwicklung und der Förderung von
Tourismus zur Steigerung der
Lebensqualität aller Einwohner und
Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet.
Die Gesellschaft darf Aufgaben und
Interessen der Förderungen im Bereich der
Wirtschaftsförderung und
Tourismusförderung ausschließlich für die
Gesellschafter sowie alle damit im
Zusammenhang stehende Arbeiten für
öffentlich-rechtliche Auftraggeber und
solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus
dem Gesellschafterkreis wahrnehmen.
Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere
auf die besonderen Anforderungen und
Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren
Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht
nehmen.
Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten
Aufgaben im Zusammenhang mit der
Wirtschafts- und Tourismusförderung
handelt es sich um Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die
mit besonderen
Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind
und die im Interesse der Allgemeinheit
erbracht werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, § 2
(Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Gesellschafter), § 5
(Stammkapital und Stammeinlagen), § 9 (Betriebskosten), §
10a (Aufnahme neuer Gesellschafter), § 11
(Gesellschafterversammlung), § 13 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), § 14 (Vorsitz und
Beschlussfassung), § 16 (Aufsichtsrat), § 17 (Zuständigkeit
des Aufsichtsrates), § 18 (Vorsitz im Aufsichtsrat), § 19
(Sitzungen und Beschlussfähigkeit), § 19a (Beiräte), § 21
(Jahresabschluss), § 23 (Auflösung der Gesellschaft), § 25
(Landesgleichstellungsgesetz), § 25a (Transparenzgesetz)
und § 26 (Beratung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
07.09.2018
Bergmann
12c)
Von Amts wegen berichtigend eingetragen:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des
Handwerks, des Handels und des
Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem
Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft die
Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und
die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden
sowie des Kreises Heinsberg zu
verbessern. Hierzu übernimmt die
Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeitund Tourismusbereich und der
insbesondere touristischen
Standortentwicklung sowie aller damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen, die
der Stärkung und Förderung der
Wirtschaftsräume innerhalb des
Gesellschaftsgebietes und seines
Umlandes in den Bereichen Freizeit und
Naherholung sowie Tourismus dienen.
(2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum
eigenständigen örtlichen Angebot
wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte
und Gemeinden des Kreises Heinsberg
tätig.
(3) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich
der Wirtschaftsförderung insbesondere
folgende Aufgaben wahrnehmen:
a) die Städte und Gemeinden bei ihren
örtlichen Aufgaben der
Wirtschaftsförderung und der damit
zusammenhängenden Planungen
unterstützen,
b) für den Wirtschaftsstandort Kreis
Heinsberg und die Ansiedlung neuer
Unternehmen im Verbreitungs- und
Verflechtungsbereich der Gesellschaft im
Gesellschaftsgebiet werben,
c) ansässige und ansiedlungswillige
Unternehmen bei der Beschaffung von
Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen
lnvestitionshilfen beraten und unterstützen,
d) die Gründung selbstständiger Existenzen
unterstützen,
e) die ansässige Wirtschaft bei der
Gewinnung und Sicherung ihres
Arbeitskräftebedarfes beraten und
unterstützen,
f) Innovationen und neue Technologien in
der gewerblichen Wirtschaft einschließlich
des Tourismusgewerbes fördern,
g) Schaffung und Pflege von Netzwerken
auf lokaler, regionaler, überregionaler und
nationaler sowie auch
grenzüberschreitender Ebene,
h) im Rahmen des
Unternehmensgegenstandes gemäß § 2
Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern,
pachten, verpachten, mieten, vermieten,
erschließen und bebauen,
i) den Betrieb von Innovations- und
Gründerzentren, insbesondere des
Gründer- und Service-Zentrum
Hückelhoven (GSZH).
(4) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich
der Tourismusförderung insbesondere
folgende Aufgaben wahrnehmen:
a) Schaffung und Umsetzung einer
einheitlichen Strategie zum Tourismus- und
Regionalmarketing im und für den Kreis
Heinsberg gemäß seiner touristischen
Profilthemen, insbesondere Radfahren,
Wandern, Naturerlebnis und als
Genussregion inkl. der Realisierung aller
dafür notwendigen
Kommunikationsmaßnahmen,
insbesondere der Marke "Heinsberger Land
-erfrischend entspannt" gemäß der
Markenphilosophie,
b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein
Tourismus GmbH in Unterstützung der
Gesellschafterfunktion des Kreises
Heinsberg an der Niederrhein Tourismus
GmbH,
c) Konzeption, Durchführung und
Koordinierung von Maßnahmen zur
Sicherung und Steigerung der Qualität im
Tourismus im Kreis Heinsberg,
d) Implementierung übergreifender
touristischer Themen auf kreisbezogener
und kreisübergreifender Ebene durch
Koordination, Information und
Umsetzungsbegleitung,
e) Schaffung und Pflege von Netzwerken
auf lokaler, regionaler, überregionaler und
nationaler sowie auch
grenzüberschreitender Ebene,
f) die Unterstützung der touristischen
Entwicklung durch Ansprache, Beratung
und Koordinierung potenzieller
Leistungsträger und Investoren im
Gesellschaftsgebiet
g) die Sicherung eines lnformationsservices
zur Auskunft im und über den touristischen
Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die
Allgemeinheit (Einwohner und Gäste).
(5) Das Unternehmen dient nicht
Erwerbszwecken, sondern verfolgt als
öffentliche Einrichtung der kommunalen
Gesellschafter im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher
Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und
wirtschaftliche Interessen der
Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist
zur Förderung des Gemeinwohls auch die
Durchführung verlustbringender Geschäfte
und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft
ist berechtigt, im geringen, rechtlich
vertretbaren Umfang auch für private
Auftraggeber tätig zu sein.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr
zur Förderung des Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten oder zu
eigenen Zwecken zu verwenden.
(7) Die Gesellschaft ist im Rahmen der
Gesetze, insbesondere aller einschlägigen
Vorschriften der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen
und Geschäften berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck gefördert oder
verwirklicht werden kann. Sie kann sich
auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten sowie
Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller
Art abschließen. Hierzu gehört auch die
Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne
von Hilfs- und Nebengeschäften, die den
vorstehenden öffentlichen Interessen zu
dienen bestimmt sind.
(8) Die Gesellschaft soll in der Regel einen
Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist,
dass er außer den für die wirtschaftliche
Entwicklung des Unternehmens
notwendigen Rücklagen mindestens einer
marktüblichen Verzinsung des
Eigenkapitals entspricht. Der primäre
Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die
Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung
öffentlicher Zwecke im Sinne der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
durch Unterstützung der
Standortentwicklung und der Förderung von
Tourismus zur Steigerung der
Lebensqualität aller Einwohner und
Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet.
(9) Die Gesellschaft darf Aufgaben und
Interessen der Förderungen im Bereich der
Wirtschaftsförderung und
Tourismusförderung ausschließlich für die
Gesellschafter sowie alle damit im
Zusammenhang stehende Arbeiten für
öffentlich-rechtliche Auftraggeber und
solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus
dem Gesellschafterkreis wahrnehmen.
Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere
auf die besonderen Anforderungen und
Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren
Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht
nehmen.

Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten
Aufgaben im Zusammenhang mit der
Wirtschafts- und Tourismusförderung
handelt es sich um Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die
mit besonderen
Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind
und die im Interesse der Allgemeinheit
erbracht werden.
a)
25.09.2018
Bergmann
13235.520,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital
und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des
Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf
235.520,00 EUR beschlossen.
a)
12.04.2019
Rößeler
14a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital
und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des
Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf
235.520,00 EUR beschlossen.
a)
18.04.2019
Rößeler

b)
Aus
computertechnischen
Gründen erneut
eingetragen
15a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), § 14 (Vorsitz und
Beschlussfassung) und § 19 (Sitzungen und
Beschlussfähigkeit) beschlossen.
a)
18.08.2021
Bergmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.