Handelsregister · HRB 10391
Chronologischer Auszug
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mit beschränkter Haftung b) Heinsberg c) 1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. 2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. 3) Die Gesellschaft soll insbesodere a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) ansässige und ansiedlungswilligen Unternehmer bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften und öffentlichen Investitionshilfen beraten und unterstützen, c) die Gründung selbständiger Existenzen unterstützen, d) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Kreis Heinsberg werben, f) im Rahmen des Untenrehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, g) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchführen. | 500.000,00 DEM | a) Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern, deren Zahl der Aufsichtsrat bestimmt. b) Geschäftsführer: Mundt, Robert, Verwaltungsbeamter, Heinsberg- Dremmen Geschäftsführer: Dr. Steiner, Joachim Wolfgang, Geschäftsführer, Düsseldorf | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wahlen, Axel, Heinsberg | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.01.1978 zuletzt geändert am 21.09.1989 | a) 02.12.2002 Wiebe b) Tag der ersten Eintragung: 02.01.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 207 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 02.12.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 91 ff Sonderband. |
| 2 | c) Von Amts wegen berichtigt: 1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. 2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. 3) Die Gesellschaft soll insbesodere a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) ansässige und ansiedlungswilligen Unternehmer bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften und öffentlichen Investitionshilfen beraten und unterstützen, c) die Gründung selbständiger Existenzen unterstützen, d) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Kreis Heinsberg werben, f) im Rahmen des Untenrehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, g) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchführen. | a) 02.12.2002 Wiebe | ||||
| 3 | 256.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 29.11.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 354,06 auf EUR 256.000.00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 9 (Betriebskosten) zu ändern. | a) 21.11.2003 Dr. Dallemand-Purrer b) Beschluss Bl. 4 ff Sonderband II Gesellschaftsvertrag Bl. 23 ff Sonderband II | |||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Mundt, Robert, Heinsberg-Dremmen | a) 10.05.2004 Küppers | ||||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Welfers, Hermann-Josef, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) 09.11.2004 Küppers | ||||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg | a) 18.06.2010 Langen | ||||
| 7 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. Die Gesellschaft soll insbesondere a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmer bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften und öffentlichen Investitionshilfen beraten und unterstützen, c) die Gründung selbständiger Existenzen unterstützen, d) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Kreis Heinsberg werben, f) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen. | Prokura erloschen: Welfers, Hermann-Josef, Heinsberg, *XX.XX.XXXX Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Wahlen, Axel, Stolberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Mittelverwendung), § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 (Geschäftsjahr), § 7 (Veräußerung und Abtretung von Geschäftsanteilen), § 9 (Betriebskosten), § 11 (Gesellschafterversammlung), § 12 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 15 (Sitzungsniederschrift), § 16 (Aufsichtsrat), § 17 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates), § 18 (Vorsitz im Aufsichtsrat), § 20 (Geschäftsführer), § 21 (Jahresabschluss), § 24 (Bekanntmachungen), § 25 (bisher Inkrafttreten; nunmehr Landesgleichstellungsgesetz/Transparenzgesetz) und § 26 (bisher Gründungskosten; nunmehr Schlussbestimmungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 27.12.2011 Johnen | ||
| 8 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. Die Gesellschaft soll insbesondere a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmer bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften und öffentlichen Investitionshilfen beraten und unterstützen, c) die Gründung selbständiger Existenzen unterstützen, d) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft fördern, e) für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Kreis Heinsberg werben, f) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen. Bei allen hier genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Mittelverwendung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Eine Präambel wurde an den Anfang gesetzt und ein neuer § 26 (Betrauung der Gesellschaft) eingefügt. Der bisherige § 26 (Schlussbestimmungen) wurde § 27. | a) 31.03.2015 Johnen | |||
| 9 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Klostergasse 17, 52525 Heinsberg | a) 29.05.2015 Langen | ||||
| 10 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Schirowski, Franz Ulrich, Hückelhoven, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Steiner, Joachim Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2015 Schlüter | ||||
| 11 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie des Kreises Heinsberg zu verbessern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeitund Tourismusbereich und der insbesondere touristischen Standortentwicklung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb des Gesellschaftsgebietes und seines Umlandes in den Bereichen Freizeit und Naherholung sowie Tourismus dienen. Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Wirtschaftsförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) für den Wirtschaftsstandort Kreis Heinsberg und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Verbreitungs- und Verflechtungsbereich der Gesellschaft im Gesellschaftsgebiet werben, c) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen lnvestitionshilfen beraten und unterstützen, d) die Gründung selbstständiger Existenzen unterstützen, e) die ansässige Wirtschaft bei der Gewinnung und Sicherung ihres Arbeitskräftebedarfes beraten und unterstützen, f) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes fördern, g) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, h) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, i) den Betrieb von Innovations- und Gründerzentren, insbesondere des Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (GSZH). Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Tourismusförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Schaffung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zum Tourismus- und Regionalmarketing im und für den Kreis Heinsberg gemäß seiner touristischen Profilthemen, insbesondere Radfahren, Wandern, Naturerlebnis und als Genussregion inkl. der Realisierung aller dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere der Marke Heinsberger Land -erfrischend entspannt gemäß der Markenphilosophie, b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein Tourismus GmbH in Unterstützung der Gesellschafterfunktion des Kreises Heinsberg an der Niederrhein Tourismus GmbH, c) Konzeption, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Tourismus im Kreis Heinsberg, d) Implementierung übergreifender touristischer Themen auf kreisbezogener und kreisübergreifender Ebene durch Koordination, Information und Umsetzungsbegleitung, e) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, f) die Unterstützung der touristischen Entwicklung durch Ansprache, Beratung und Koordinierung potenzieller Leistungsträger und Investoren im Gesellschaftsgebiet g) die Sicherung eines lnformationsservices zur Auskunft im und über den touristischen Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die Allgemeinheit (Einwohner und Gäste). Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass er außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung der Standortentwicklung und der Förderung von Tourismus zur Steigerung der Lebensqualität aller Einwohner und Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet. Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismusförderung ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus dem Gesellschafterkreis wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Tourismusförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Gesellschafter), § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 9 (Betriebskosten), § 10a (Aufnahme neuer Gesellschafter), § 11 (Gesellschafterversammlung), § 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 14 (Vorsitz und Beschlussfassung), § 16 (Aufsichtsrat), § 17 (Zuständigkeit des Aufsichtsrates), § 18 (Vorsitz im Aufsichtsrat), § 19 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit), § 19a (Beiräte), § 21 (Jahresabschluss), § 23 (Auflösung der Gesellschaft), § 25 (Landesgleichstellungsgesetz), § 25a (Transparenzgesetz) und § 26 (Beratung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 07.09.2018 Bergmann | |||
| 12 | c) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie des Kreises Heinsberg zu verbessern. Hierzu übernimmt die Gesellschaft auch Aufgaben im Freizeitund Tourismusbereich und der insbesondere touristischen Standortentwicklung sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb des Gesellschaftsgebietes und seines Umlandes in den Bereichen Freizeit und Naherholung sowie Tourismus dienen. (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg tätig. (3) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Wirtschaftsförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) die Städte und Gemeinden bei ihren örtlichen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der damit zusammenhängenden Planungen unterstützen, b) für den Wirtschaftsstandort Kreis Heinsberg und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Verbreitungs- und Verflechtungsbereich der Gesellschaft im Gesellschaftsgebiet werben, c) ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bei der Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden und öffentlichen lnvestitionshilfen beraten und unterstützen, d) die Gründung selbstständiger Existenzen unterstützen, e) die ansässige Wirtschaft bei der Gewinnung und Sicherung ihres Arbeitskräftebedarfes beraten und unterstützen, f) Innovationen und neue Technologien in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes fördern, g) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, h) im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gemäß § 2 Abs. 1 Grundstücke erwerben, veräußern, pachten, verpachten, mieten, vermieten, erschließen und bebauen, i) den Betrieb von Innovations- und Gründerzentren, insbesondere des Gründer- und Service-Zentrum Hückelhoven (GSZH). (4) Die Gesellschaft soll dazu im Bereich der Tourismusförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Schaffung und Umsetzung einer einheitlichen Strategie zum Tourismus- und Regionalmarketing im und für den Kreis Heinsberg gemäß seiner touristischen Profilthemen, insbesondere Radfahren, Wandern, Naturerlebnis und als Genussregion inkl. der Realisierung aller dafür notwendigen Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere der Marke "Heinsberger Land -erfrischend entspannt" gemäß der Markenphilosophie, b) die Zusammenarbeit mit der Niederrhein Tourismus GmbH in Unterstützung der Gesellschafterfunktion des Kreises Heinsberg an der Niederrhein Tourismus GmbH, c) Konzeption, Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Tourismus im Kreis Heinsberg, d) Implementierung übergreifender touristischer Themen auf kreisbezogener und kreisübergreifender Ebene durch Koordination, Information und Umsetzungsbegleitung, e) Schaffung und Pflege von Netzwerken auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler sowie auch grenzüberschreitender Ebene, f) die Unterstützung der touristischen Entwicklung durch Ansprache, Beratung und Koordinierung potenzieller Leistungsträger und Investoren im Gesellschaftsgebiet g) die Sicherung eines lnformationsservices zur Auskunft im und über den touristischen Wirtschaftsraum Kreis Heinsberg für die Allgemeinheit (Einwohner und Gäste). (5) Das Unternehmen dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der kommunalen Gesellschafter im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nichtgewerblicher Art und nimmt hierzu allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen der Gesellschafter wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. (7) Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann sich auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Hierzu gehört auch die Übernahme von Sonderaufgaben im Sinne von Hilfs- und Nebengeschäften, die den vorstehenden öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt sind. (8) Die Gesellschaft soll in der Regel einen Gewinn erwirtschaften, der so hoch ist, dass er außer den für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht. Der primäre Zweck der Gesellschaft ist jedoch nicht die Gewinnerzielung, sondern die Verfolgung öffentlicher Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Unterstützung der Standortentwicklung und der Förderung von Tourismus zur Steigerung der Lebensqualität aller Einwohner und Einwohnerinnen im Gesellschaftsgebiet. (9) Die Gesellschaft darf Aufgaben und Interessen der Förderungen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Tourismusförderung ausschließlich für die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehende Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesen gleichgestellt sind, aus dem Gesellschafterkreis wahrnehmen. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Gesellschafter bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen. Bei den in Abs. 3 und Abs. 4 genannten Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Tourismusförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. | a) 25.09.2018 Bergmann | ||||
| 13 | 235.520,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf 235.520,00 EUR beschlossen. | a) 12.04.2019 Rößeler | |||
| 14 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 256.000 EUR um 20.480,00 EUR auf 235.520,00 EUR beschlossen. | a) 18.04.2019 Rößeler b) Aus computertechnischen Gründen erneut eingetragen | ||||
| 15 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 14 (Vorsitz und Beschlussfassung) und § 19 (Sitzungen und Beschlussfähigkeit) beschlossen. | a) 18.08.2021 Bergmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.