Handelsregister · HRB 6740
Chronologischer Auszug
Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wirtschaftsförderung Münster GmbH b) Münster c) 1.1 Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung in der und für die Stadt Münster, insbesondere die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. 1.2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere: 1.2.1 Die Allgemeine Wirtschaftsförderung Hiezu zählen: a) die wirtschaftliche Beratung von Unternehmer/innen (Standortberatung, Gründungsberatung, Festigungsberatung, Krisenpräventation) sowie die Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förder- und Finanzierungsmitteln; b) die Mitgestaltung und Moderation der Kommunikation zwischen Unternehmern/innen und städtischen Ämtern im Sinne eines Kundenbeziehungsmanagements; c) Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Münster. 1.2.2. Besondere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung Hierzu zählen einzelne Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die der Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster dienen. 1.2.3 Der Erwerb, die Entwicklung und/oder die Veräußerung von Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, der Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für die Gesellschaft eingesetzt werden können. 1.3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unernehmens unmittelbar zu dienen und diesen zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 1.4. Klargestellt wird, dass die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen und die Gewährung von Krediten/Fördermitteln nicht zum Gegenstand der Gesellschaft gehören. | 500.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bickeböller, Helga, Münster, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2003 | a) 02.01.2004 Jürgens b) Gesellschaftsvertrag Bl. 10-29 Sonderband. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bickeböller, Helga, Münster, *XX.XX.XXXX Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Robbers, Thomas, Burscheid, *XX.XX.XXXX | a) 11.03.2004 Leve | ||||
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen. | a) 19.01.2005 Oesing b) Änderungsbeschluß Bl. 56 - 60 Sbd. Gesellschaftsvertrag Bl. 69 - 88 Sbd. | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Rechte und Aufgaben des Aufsichtsrates), § 24 (Ausschließliche Rechte der Gesellschafterversammlung) und § 27 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) beschlossen. | a) 04.01.2007 Oesing b) Gesellschafterbeschluss Bl. 101, 102 Sbd. Gesellschaftsvertrag Bl. 115 - 134 Sbd. | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Steinfurter Straße 60 a, 48143 Münster | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 8 (Austritt eines Gesellschafters), 9 (Einziehung, Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen), § 12 (Organe der Gesellschaft und deren Befugnisse), § 17 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 18 (Rechte und Aufgaben des Aufsichtsrates), § 22 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 23 (Leitung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, Vertreter der Stadt Münster), § 26 (Sonderregelungen der Gemeindeordnung), § 27 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) und § 30 (Schriftformklausel) beschlossen. § 5 (Innovationsfonds, Kapitalrücklage), § 7 (Beitritt weiterer Gesellschafter durch Übernahme neuer Stammeinlagen) und § 25 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages sind aufgehoben. | a) 03.02.2009 Oesing | |||
| 6 | c) 1.1 Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung in der und für die Stadt Münster, insbesondere die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. 1.2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere:1.2.1 Die allgemeine Wirtschaftsförderung Hierzu zählen: a) die wirtschaftliche Beratung von Unternehmer/innen (Standortberatung, Gründungsberatung, Festigungsberatung, Krisenprävention) sowie die Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förder- und Finanzierungsmitteln; b) die Mitgestaltung und Moderation der Kommunikation zwischen Unternehmern/innen und städtischen Ämtern im Sinne eines Kundenbeziehungsmanagements; c) Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Münster.1.2.2 Besondere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Hierzu zählen einzelne Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die der Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster dienen.1.2.3 Der Erwerb, die Entwicklung und/oder die Veräußerung von Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, der Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für die Gesellschaft eingesetzt werden können. 1.3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar zu dienen und diesen zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 1.4 Klargestellt wird, dass die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen und die Gewährung von Krediten/Fördermitteln nicht zum Gegenstand der Gesellschaft gehören. 1.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung ihres Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger, insbesondere Gesellschaften, an denen sie mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, weiterzuleiten. 1.6 Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von einem oder einzelnen Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. Dieses umfasst insbesondere die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (Einlagen, Nachschüsse der Gesellschafter, Grundsätze), § 5 a (Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der Gesellschafterin Stadt Münster), § 5 b (Besondere Variable Einlagen, Nachschüsse, Fälligkeit), § 23 (Leitung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, Vertreter der Stadt Münster), § 24 (Ausschließliche Rechte der Gesellschafterversammlung), § 26 (Sonderregelungen der Gemeindeordnung), § 28 (Ergebnisverwendung), § 28 a (Zuschussvergabe durch die Gesellschaft) und § 29 a (GmbH- Gesetz, GO NW) beschlossen. | a) 21.12.2010 Oesing | |||
| 7 | c) 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung in der und für die Stadt Münster, insbesondere die Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in 2.2.1, 2.2.2 sowie 2.2.3 genannten Aufgaben. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. 2.2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbesondere: 2.2.1 Die allgemeine Wirtschaftsförderung Hierzu zählen: a) die wirtschaftliche Beratung von Unternehmer/innen (Standortberatung, Gründungsberatung. Festigungsberatung, Krisenprävention) sowie die Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förder- und Finanzierungsmitteln; b) die Mitgestaltung und Moderation der Kommunikation zwischen Unternehmern/innen und städtischen Amtern im Sinne eines Kundenbeziehungsmanagements; c) Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Münster. 2.2.2 Besondere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung Hierzu zählen einzelne Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die der Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster dienen. 2.2.3 Der Erwerb, die Entwicklung und/oder die Veräußerung von Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, der Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für die Gesellschaft eingesetzt werden können. 2.3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar zu dienen und diesen zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 2.4 Klargestellt wird, dass die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen und die Gewährung von Krediten/Fördermitteln nicht zum Gegenstand der Gesellschaft gehören. 2.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung ihres Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger, insbesondere Gesellschaften, an denen sie mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, weiterzuleiten. 2.6 Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von einem oder einzelnen Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. Dieses umfasst insbesondere die Durchführung von eigenen Veranstaltungen und die Mitwirkung bei Veranstaltungen Dritter. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 5 a (Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der Gesellschafterin Stadt Münster) beschlossen sowie den Vertrag um eine Präambel ergänzt. | a) 05.12.2012 Oesing | |||
| 8 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Präambel sowie in § 5 (Einlagen, Nachschüsse der Gesellschafter; Grundsätze) beschlossen sowie den Vertrag um § 5 c ergänzt. | a) 18.12.2013 Oesing | ||||
| 9 | a) Die weitere Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Einlagen, Nachschüsse der Gesellschafter; Grundsätze) sowie in § 5 a (Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der Gesellschafterin Stadt Münster) beschlossen. | a) 27.12.2013 Oesing | ||||
| 10 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, in § 5 (Einlagen, Nachschüsse der Gesellschafter; Grundsätze), in § 5a (Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der Gesellschafterin Stadt Münster), in § 5b (Besondere Variable Einlagen, Nachschüsse, Fälligkeit), in § 19 (Einberufung und Sitzung des Aufsichtsrates) sowie in § 22 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 07.12.2016 Oesing | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Robbers, Thomas, Münster, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Zeller, Christine, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Denstorff, Robin, Münster, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 13.07.2020 Leve | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Zeller, Christine, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Denstorff, Robin, Münster, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Enno, Schwalbach am Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 17.03.2021 Leve | ||||
| 13 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Wirtschaftsförderung in der und für die Stadt Münster zur Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in 2. 2. 1, 2. 2. 2 sowie 2. 2. 3 genannten Aufgaben. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. 2. 2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören: 2. 2. 1 Die allgemeine Wirtschaftsförderung, hierzu zählen: a) die wirtschaftliche Beratung von Unternehmer/innen (Standortberatung, Gründungsberatung, Festigungsberatung, Krisenprävention) sowie die Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förder- und Finanzierungsmitteln; b) die Mitgestaltung und Moderation der Kommunikation zwischen Unternehmern/innen und städtischen Ämtern im Sinne eines Kundenbeziehungsmanagements; c) Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Münster. 2. 2. 2 Besondere Maßnahme der Wirtschaftsförderung Hierzu zählen einzelne Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die der Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Münster dienen. 2. 2. 3 Der Erwerb, die Entwicklung und/oder die Veräußerung von Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für die Gesellschaft eingesetzt werden können. 2. 3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck unter den Vorgaben des § 107 Abs. 4 GO NRW Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen, ferner Interessengemeinschaften eingehen. 2. 4 Die Gesellschaft ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. 2. 5 Klargestellt wird, dass die rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen und die Gewährung von Krediten/Fördermitteln nicht zum Gegenstand der Gesellschaft gehören. 2. 6 Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung ihres Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten. 2. 7 Die Gesellschaft kann außerdem sonstige von einem oder einzelnen Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte Aufträge im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes ausführen. 2. 8 Für die Gesellschaft findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein- Westfalen (LGG NRW) in seiner jeweils gültigen Form Anwendung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 14.04.2023 Oesing |
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