Handelsregister · HRB 6740

Chronologischer Auszug

Wirtschaftsförderung Münster GmbH · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wirtschaftsförderung Münster GmbH

b)
Münster

c)
1.1 Gegenstand des Unternehmens ist die
Wirtschaftsförderung in der und für die
Stadt Münster, insbesondere die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster.
1.2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft
gehören insbesondere:
1.2.1 Die Allgemeine Wirtschaftsförderung
Hiezu zählen:
a) die wirtschaftliche Beratung von
Unternehmer/innen (Standortberatung,
Gründungsberatung, Festigungsberatung,
Krisenpräventation) sowie die Beratung
über die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Förder- und Finanzierungsmitteln;
b) die Mitgestaltung und Moderation der
Kommunikation zwischen
Unternehmern/innen und städtischen
Ämtern im Sinne eines
Kundenbeziehungsmanagements;
c) Öffentlichkeitsarbeit für den
Wirtschaftsstandort Münster.
1.2.2. Besondere Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung
Hierzu zählen einzelne Maßnahmen,
Aktionen und Projekte, die der Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster dienen.
1.2.3 Der Erwerb, die Entwicklung und/oder
die Veräußerung von Grundstücken, die in
Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, der
Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur
Zweckerfüllung für die Gesellschaft
eingesetzt werden können.
1.3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gegenstand des
Unernehmens unmittelbar zu dienen und
diesen zu fördern. Sie kann zu diesem
Zweck auch andere Unternehmen gründen,
erwerben und sich an ihnen beteiligen.
1.4. Klargestellt wird, dass die rechtliche
und steuerrechtliche Beratung von
Unternehmen und die Gewährung von
Krediten/Fördermitteln nicht zum
Gegenstand der Gesellschaft gehören.
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bickeböller, Helga, Münster, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2003
a)
02.01.2004
Jürgens

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
10-29 Sonderband.
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bickeböller, Helga, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Dr. Robbers, Thomas, Burscheid, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2004
Leve
3a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17
(Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen.
a)
19.01.2005
Oesing

b)
Änderungsbeschluß Bl.
56 - 60 Sbd.
Gesellschaftsvertrag Bl.
69 - 88 Sbd.
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Rechte und
Aufgaben des Aufsichtsrates), § 24 (Ausschließliche Rechte
der Gesellschafterversammlung) und § 27 (Jahresabschluss,
Lagebericht und Prüfung) beschlossen.
a)
04.01.2007
Oesing

b)
Gesellschafterbeschluss
Bl. 101, 102 Sbd.
Gesellschaftsvertrag Bl.
115 - 134 Sbd.
5b)
Geschäftsanschrift:
Steinfurter Straße 60 a, 48143 Münster
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital,
Stammeinlagen), § 8 (Austritt eines Gesellschafters), 9
(Einziehung, Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen), § 12
(Organe der Gesellschaft und deren Befugnisse), § 17
(Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 18 (Rechte und
Aufgaben des Aufsichtsrates), § 22 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), § 23 (Leitung und
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, Vertreter
der Stadt Münster), § 26 (Sonderregelungen der
Gemeindeordnung), § 27 (Jahresabschluss, Lagebericht und
Prüfung) und § 30 (Schriftformklausel) beschlossen. § 5
(Innovationsfonds, Kapitalrücklage), § 7 (Beitritt weiterer
Gesellschafter durch Übernahme neuer Stammeinlagen) und
§ 25 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages sind aufgehoben.
a)
03.02.2009
Oesing
6c)
1.1 Gegenstand des Unternehmens ist die
Wirtschaftsförderung in der und für die
Stadt Münster, insbesondere die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster. 1.2 Zu den
Aufgaben der Gesellschaft gehören
insbesondere:1.2.1 Die allgemeine
Wirtschaftsförderung Hierzu zählen: a) die
wirtschaftliche Beratung von
Unternehmer/innen (Standortberatung,
Gründungsberatung, Festigungsberatung,
Krisenprävention) sowie die Beratung über
die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Förder- und Finanzierungsmitteln; b) die
Mitgestaltung und Moderation der
Kommunikation zwischen
Unternehmern/innen und städtischen
Ämtern im Sinne eines
Kundenbeziehungsmanagements; c)
Öffentlichkeitsarbeit für den
Wirtschaftsstandort Münster.1.2.2
Besondere Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung. Hierzu zählen
einzelne Maßnahmen, Aktionen und
Projekte, die der Sicherung und Ausweitung
der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
Münster dienen.1.2.3 Der Erwerb, die
Entwicklung und/oder die Veräußerung von
Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-,
Sondernutzungs-, der Mischgebiets- und
Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für
die Gesellschaft eingesetzt werden können.
1.3 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gegenstand des
Unternehmens unmittelbar zu dienen und
diesen zu fördern. Sie kann zu diesem
Zweck auch andere Unternehmen gründen,
erwerben und sich an ihnen beteiligen. 1.4
Klargestellt wird, dass die rechtliche und
steuerrechtliche Beratung von
Unternehmen und die Gewährung von
Krediten/Fördermitteln nicht zum
Gegenstand der Gesellschaft gehören. 1.5
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung ihres Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger, insbesondere
Gesellschaften, an denen sie mittel- oder
unmittelbar beteiligt ist, weiterzuleiten. 1.6
Die Gesellschaft kann außerdem sonstige
von einem oder einzelnen Gesellschaftern
bzw. von Dritten erteilte Aufträge im
Rahmen ihres Gesellschaftszweckes
ausführen. Dieses umfasst insbesondere
die Durchführung von eigenen
Veranstaltungen und die Mitwirkung bei
Veranstaltungen Dritter.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Desweiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (Einlagen,
Nachschüsse der Gesellschafter, Grundsätze), § 5 a
(Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der
Gesellschafterin Stadt Münster), § 5 b (Besondere Variable
Einlagen, Nachschüsse, Fälligkeit), § 23 (Leitung und
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung, Vertreter
der Stadt Münster), § 24 (Ausschließliche Rechte der
Gesellschafterversammlung), § 26 (Sonderregelungen der
Gemeindeordnung), § 28 (Ergebnisverwendung), § 28 a
(Zuschussvergabe durch die Gesellschaft) und § 29 a (GmbH-
Gesetz, GO NW) beschlossen.
a)
21.12.2010
Oesing
7c)
2.1
Gegenstand des Unternehmens ist die
Wirtschaftsförderung in der und für die
Stadt Münster, insbesondere die Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft die in 2.2.1,
2.2.2 sowie 2.2.3 genannten Aufgaben. Bei
all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Wirtschaftsförderung handelt es sich
um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse, die mit
besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und die im Interesse der
Allgemeinheit erbracht werden.
2.2
Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören
insbesondere:
2.2.1
Die allgemeine Wirtschaftsförderung
Hierzu zählen:
a)
die wirtschaftliche Beratung von
Unternehmer/innen (Standortberatung,
Gründungsberatung. Festigungsberatung,
Krisenprävention) sowie die Beratung über
die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Förder- und Finanzierungsmitteln;
b)
die Mitgestaltung und Moderation der
Kommunikation zwischen
Unternehmern/innen und städtischen
Amtern im Sinne eines
Kundenbeziehungsmanagements;
c)
Öffentlichkeitsarbeit für den
Wirtschaftsstandort Münster.
2.2.2
Besondere Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung
Hierzu zählen einzelne Maßnahmen,
Aktionen und Projekte, die der Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster dienen.
2.2.3
Der Erwerb, die Entwicklung und/oder die
Veräußerung von Grundstücken, die in
Gewerbe-, Industrie-, Sondernutzungs-, der
Mischgebiets- und Kerngebietsflächen zur
Zweckerfüllung für die Gesellschaft
eingesetzt werden können.
2.3
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die geeignet
erscheinen, dem Gegenstand des
Unternehmens unmittelbar zu dienen und
diesen zu fördern. Sie kann zu diesem
Zweck auch andere Unternehmen gründen,
erwerben und sich an ihnen beteiligen.
2.4
Klargestellt wird, dass die rechtliche und
steuerrechtliche Beratung von
Unternehmen und die Gewährung von
Krediten/Fördermitteln nicht zum
Gegenstand der Gesellschaft gehören.
2.5
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur
Förderung ihres Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger, insbesondere
Gesellschaften, an denen sie mittel- oder
unmittelbar beteiligt ist, weiterzuleiten.
2.6
Die Gesellschaft kann außerdem sonstige
von einem oder einzelnen Gesellschaftern
bzw. von Dritten erteilte Aufträge im
Rahmen ihres Gesellschaftszweckes
ausführen. Dieses umfasst insbesondere
die Durchführung von eigenen
Veranstaltungen und die Mitwirkung bei
Veranstaltungen Dritter.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 5 a
(Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der
Gesellschafterin Stadt Münster) beschlossen sowie den
Vertrag um eine Präambel ergänzt.
a)
05.12.2012
Oesing
8a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der
Präambel sowie in § 5 (Einlagen, Nachschüsse der
Gesellschafter; Grundsätze) beschlossen sowie den Vertrag
um § 5 c ergänzt.
a)
18.12.2013
Oesing
9a)
Die weitere Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat
eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Einlagen,
Nachschüsse der Gesellschafter; Grundsätze) sowie in § 5 a
(Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der
Gesellschafterin Stadt Münster) beschlossen.
a)
27.12.2013
Oesing
10a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel, in § 5
(Einlagen, Nachschüsse der Gesellschafter; Grundsätze), in §
5a (Besondere Festbetragseinlagen, Nachschüsse der
Gesellschafterin Stadt Münster), in § 5b (Besondere Variable
Einlagen, Nachschüsse, Fälligkeit), in § 19 (Einberufung und
Sitzung des Aufsichtsrates) sowie in § 22 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung) beschlossen.
a)
07.12.2016
Oesing
11b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Robbers, Thomas, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zeller, Christine, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Denstorff, Robin, Münster, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.07.2020
Leve
12b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zeller, Christine, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Denstorff, Robin, Münster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fuchs, Enno, Schwalbach am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
17.03.2021
Leve
13c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Wirtschaftsförderung in der und für die
Stadt Münster zur Sicherung und
Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster. Hierzu
übernimmt die Gesellschaft die in 2. 2. 1, 2.
2. 2 sowie 2. 2. 3 genannten Aufgaben. Bei
all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Wirtschaftsförderung handelt es sich
um Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse, die mit
besonderen Gemeinwohlverpflichtungen
verbunden sind und die im Interesse der
Allgemeinheit erbracht werden.
2. 2 Zu den Aufgaben der Gesellschaft
gehören:
2. 2. 1 Die allgemeine Wirtschaftsförderung,
hierzu zählen:
a) die wirtschaftliche Beratung von
Unternehmer/innen (Standortberatung,
Gründungsberatung, Festigungsberatung,
Krisenprävention) sowie die Beratung über
die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Förder- und Finanzierungsmitteln;
b) die Mitgestaltung und Moderation der
Kommunikation zwischen
Unternehmern/innen und städtischen
Ämtern im Sinne eines
Kundenbeziehungsmanagements;
c) Öffentlichkeitsarbeit für den
Wirtschaftsstandort Münster.
2. 2. 2 Besondere Maßnahme der
Wirtschaftsförderung
Hierzu zählen einzelne Maßnahmen,
Aktionen und Projekte, die der Sicherung
und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Münster dienen.
2. 2. 3 Der Erwerb, die Entwicklung
und/oder die Veräußerung von
Grundstücken, die in Gewerbe-, Industrie-,
Sondernutzungs-, Mischgebiets- und
Kerngebietsflächen zur Zweckerfüllung für
die Gesellschaft eingesetzt werden können.
2. 3 Die Gesellschaft ist zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die den Gegenstand unmittelbar oder
mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf
zu diesem Zweck unter den Vorgaben des
§ 107 Abs. 4 GO NRW
Zweigniederlassungen errichten, andere
Unternehmen gleicher oder verwandter Art
gründen, erwerben oder sich an diesen
beteiligen und deren Geschäftsführung
übernehmen, ferner
Interessengemeinschaften eingehen.
2. 4 Die Gesellschaft ist nach § 109 Abs. 1
Satz 1 GO NRW zu führen, zu steuern und
zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck
nachhaltig erfüllt wird.
2. 5 Klargestellt wird, dass die rechtliche
und steuerrechtliche Beratung von
Unternehmen und die Gewährung von
Krediten/Fördermitteln nicht zum
Gegenstand der Gesellschaft gehören.
2. 6 Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr
zur Förderung ihres Unternehmenszwecks
zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu
verwalten und diese auf der Grundlage
gesellschaftseigener und nichtgesellschaftseigener Mittel- und
Zuschussvergaberichtlinien an
Drittempfänger weiterzuleiten.
2. 7 Die Gesellschaft kann außerdem
sonstige von einem oder einzelnen
Gesellschaftern bzw. von Dritten erteilte
Aufträge im Rahmen ihres
Gesellschaftszweckes ausführen.
2. 8 Für die Gesellschaft findet das
Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-
Westfalen (LGG NRW) in seiner jeweils
gültigen Form Anwendung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
14.04.2023
Oesing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.