Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 33-38 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Eintragung lfd Nr. 2 Sp. 4a ergänzt die Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4a.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2004 zuletzt geändert am 17.12.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 6(Gesellschafterversammlung), § 7 Gesellschafterbeschlüsse), § 8 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte), § 9 (Gewinnverteilung), § 12 (Austritt und Kündigung) sowie § 13 (Bewertung und Abfindung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung)und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.