Handelsregister · HRB 33471
Chronologischer Auszug
Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wirtschaftlicher Verband gemeinnützige GmbH b) Rosenheim Geschäftsanschrift: Kaiserstr. 27, 83022 Rosenheim c) Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung sozialer, kultureller, gesellschaftlicher und infrastrukturelle Belange der Bewohner der Stadt und des Landkreises Rosenheim im Sinne von § 52 Abs. 2-4, 5, 22, 23 und 25 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den angegebenen gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Die Förderung von: - Kunst und Kultur, - traditionellem Brauchtum einschließlich der Fastnacht und des Faschings, - Wissenschaft und Forschung, - Jugend und Altenhilfe - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung - Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigungsgedanken - Sport - Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerungen - Bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter (Mitglieder) erhalten keine Zuwendungen und Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen also keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft (Körperschaft) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück, sowie in dieser Satzung nicht vollständig ausgeschlossen. Es darf keine Person duch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann auch andere, ebenfalls steuerbegünstigten Gesellschaftern, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach Maßgabe der Zwecke dieser Gesellschaft fördern. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft zugunsten der Begünstigten wird ausgeschlossen. Vermögensumschichtungen sind zulässig auch hinsichtlich Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen. Rücklagen dürfen nur in den Grenzen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen gebildet werden. Die Tätigkeit der Gesellschaftsorgane ist grundsätzlich ehrenamtlich es sei denn der erforderliche Arbeitsanfall erfordert die Beschäftigung einer beruflich tätigen Geschäftsführung. Auslagen werden ersetzt. Für den Sach- und Zeitaufwand der Mitglieder der Geschäftsführung erhalten diese eine angemessene Pauschale, die das gemeinnützigkeitsrechtlich Angemessene nicht überschreiten darf. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft je zur Hälfte an die Sparkassenstiftung Zukunft für die Stadt Rosenheim und die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Frey, Reinhold, Rosenheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Obermoser, Sabrina, Rosenheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2024. | a) 19.11.2024 Inderwiesen | |
| 2 | c) Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von traditionellem Brauchtum einschließlich der Fastnacht und des Faschings. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die jährliche Ausbildung und Finanzierung des Faschingsprinzenpaars und der Faschingsgilde nebst der Planung und Durchführung von Faschingsveranstaltungen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die jeweilige Förderung von: - Kunst und Kultur, - Wissenschaft und Forschung, - Jugend und Altenhilfe - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung - Internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigungsgedanken - Sport - Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerungen - Bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die vorstehenden Zwecke werden dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Person des öffentlichen Rechts (sachliche und/oder finanzielle) Mittel für die Verwirklichung derer vorstehend genannter steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2025 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 27.02.2025 Inderwiesen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.