Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus einer Vorsitzenden und mindestens zwei aber höchstens drei weiteren Vorstandsmitgliedern, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Silvia Schwarzmann
Metzingen
Vorstand
Caroline Traub
Eningen unter Achalm
Vorstand
Anne Sprengel
Reutlingen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Manuela Lieb
Tübingen
Einzelvertretungsberechtigt; Die Vertretungsmacht steht derjenigen der Vorstandsmitglieder gleich.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.10.1992 mit Nachtrag vom 15.02.1993
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Auflösung) beschlossen. Neu dazu gekommen ist § 9 (Haftung), dadurch wurde § 9 (Auflösung) zu § 10 der Satzung.
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) § 3 ( Gemeinnützigkeit) ; § 8 (Organe des Vereins) und § 16 ( Sonstige Bestimmungen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2015.