Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus vier Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Entscheidungen über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 6.000,00 Euro sind der Mitgliederversammlung vorbehalten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Martina Altieri
Berlin
274
Giovanni Casu
Berlin
274
Giulio Neri
Berlin
274
Stefano Urani
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2009-11-03
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