Handelsregister · VR 3471
Chronologischer Auszug
WIR für Jänschwalde e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Festkomitee Jänschwalde e.V. b) Jänschwalde | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) 1. Vorsitzender: 1. Miatke, Reik, *XX.XX.XXXX, Jänschwalde 2. Vorsitzender: 2. Krüger, Guido, *XX.XX.XXXX, Jänschwalde Schatzmeister: 3. Glode, Bernd, *XX.XX.XXXX, Jänschwalde | a) eingetragener Verein Satzung vom: 30.09.2004 | a) 20.11.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 19.11.2004 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Guben, VR 322 getreten. |
| 2 | a) WIR für Jänschwalde e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck) beschlossen. Die Paragraphen 4, 5 und 6 sind neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Geschäftsjahr, Gründung und Sitz), § 3 (Vereinszweck) und § 14 (Formvorschrift) beschlossen. | a) 22.02.2012 Perl b) Satzung Bl. 15-20 SB | |
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck) und § 15 (Auflösung) beschlossen. | a) 08.12.2016 Perl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.