Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost, der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkafusregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende des Vorstands und dessen Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Barth
Ehrenkirchen
Vorstand
Florian Rolf Joos
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Rainer Weber
Buggingen
Vorstand
Johannes Bernhard Metzger
Schallstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.07.1939 zuletzt geändert am 06.02.2003
Die Generalversammlung vom 18.02.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und deren Neufassung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 08.04.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 7 (Ausscheiden durch Tod eines Mitglieds), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 46 (Bekanntmachungen) und 47 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2006.
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2006 und 24.07.2006 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Freiburg-St. Georgen eG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg GnR 47) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.