Die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von der Beschränkung des § 181, 2. Alternative BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Gäßler
Mahlberg
Vorstand
Georg Adolf Bader
Lahr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 03.08.1971 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.04.2001.
Die Generalversammlung vom 03.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) und § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 03.09.1971
Statut: Sonderband Blatt 673
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.