- die Erfassung von Trauben, Traubenmaische und Traubenmost - der Absatz von Erzeugnissen daraus nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied. Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Befreiung von der Beschränkung des § 181 Alternative 2 BGB (Verbot der Mehrvertretung) kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Armin Imgraben
Müllheim
Vorstand
Stephan Leinfelder
Müllheim
Vorstand
Martin Sütterlin
Müllheim
Vorstand
Maximilan Frey
Müllheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 01.12.1950 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 05.02.2002.
Die Generalversammlung vom 04.02.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 03.02.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Änderung des Erfassungsgebietes), 37 (Änderung der Bezugsmenge für die Einzahlung auf das Geschäftsguthaben) und 47 (Mitgliedschaften) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 02.04.1951
Statut: Sonderband III Blatt 261 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.