Handelsregister · VR 10086
Chronologischer Auszug
Wintersportverein Kalteck e.V. · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Wintersportverein Kalteck e.V. b) Kalteck | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Willenserklärtingen, die den Verein mit einem Geschäftswert in Höhe von bis zu 1.000,- DM belasten, ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Zu Willenserklärungen, die den Verein mit einem Geschäftswert über 1.000,- DM belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorstand: Gilch, Anton, Polizeibeamter, Metten Vorstand: Kramhöller, Helmut, Werksarbeiter, Kalteck Vorstand: Reichl, Alfons, Hausmeister, Weibing | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.03.1968 zuletzt geändert am 01.05.1987 | a) 01.12.2005 Großert b) Tag der ersten Eintragung: 28.05.1968. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Gilch, Anton, Polizeibeamter, Metten Ausgeschieden: Vorstand: Kramhöller, Helmut, Werksarbeiter, Kalteck Ausgeschieden: Vorstand: Reichl, Alfons, Hausmeister, Weibing Gewählt: Vorstand: Edenhofer, Christian, Achslach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Penzkofer, Max, Grafling, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Schwankl, Otto, Achslach, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2012 Wilhelm | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe bis 1000,00 Euro belasten, kann der 1. Vorsitzende, der 2. bzw. 3. Vorsitzende verfügen, von über 1000,00 bis 5000,00 Euro ist die Zustimmung des Vorstands, von mehr als 5000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2013 hat die Änderung der Ziffer 3) (Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen. | a) 21.10.2013 Wilhelm b) Satzung Bl. 5 SB; | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Schwankl, Otto, Achslach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Jakob, Astrid, Achslach, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2019 Weber | ||
| 5 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe bis 1000,00 Euro belasten, können die beidenVorsitzenden verfügen, von über 1000,00 bis 5000,00 Euro ist die Zustimmung des Vorstands, von mehr als 5000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Ausgeschieden: Vorstand: Edenhofer, Christian, Achslach, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Penzkofer, Max, Grafling, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Jakob, Astrid, Achslach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Kauschinger, Tobias, Achslach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Rager, Patrick, Schwarzach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Zweck) , 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) und 7 ( Auflösung) beschlossen Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2019 hat die Änderung des 6 (Versammlungen und Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2020 hat die Änderung der §§ 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) und 6 (Versammlungen und Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. | a) 04.08.2021 Weber b) Satzungen Bl. 10, 15 und aktuell 13 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.