Handelsregister · VR 10086

Chronologischer Auszug

Wintersportverein Kalteck e.V. · Amtsgericht Deggendorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wintersportverein Kalteck e.V.

b)
Kalteck
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu
Willenserklärtingen, die den Verein mit einem
Geschäftswert in Höhe von bis zu 1.000,- DM belasten,
ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. Zu
Willenserklärungen, die den Verein mit einem
Geschäftswert über 1.000,- DM belasten, ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorstand:
Gilch, Anton, Polizeibeamter, Metten
Vorstand:
Kramhöller, Helmut, Werksarbeiter, Kalteck
Vorstand:
Reichl, Alfons, Hausmeister, Weibing
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.03.1968 zuletzt geändert am 01.05.1987
a)
01.12.2005
Großert

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.05.1968.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Gilch, Anton, Polizeibeamter, Metten
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kramhöller, Helmut, Werksarbeiter, Kalteck
Ausgeschieden:
Vorstand:
Reichl, Alfons, Hausmeister, Weibing
Gewählt:
Vorstand:
Edenhofer, Christian, Achslach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Penzkofer, Max, Grafling, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schwankl, Otto, Achslach, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2012
Wilhelm
3a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe bis
1000,00 Euro belasten, kann der 1. Vorsitzende, der 2.
bzw. 3. Vorsitzende verfügen, von über 1000,00 bis
5000,00 Euro ist die Zustimmung des Vorstands, von
mehr als 5000,00 Euro ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2013 hat die Änderung der Ziffer 3)
(Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen.
a)
21.10.2013
Wilhelm

b)
Satzung Bl. 5 SB;
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schwankl, Otto, Achslach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Jakob, Astrid, Achslach, *XX.XX.XXXX
a)
10.01.2019
Weber
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Willenserklärungen, die den Verein in der Höhe bis
1000,00 Euro belasten, können die beidenVorsitzenden
verfügen, von über 1000,00 bis 5000,00 Euro ist die
Zustimmung des Vorstands, von mehr als 5000,00 Euro
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Edenhofer, Christian, Achslach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Penzkofer, Max, Grafling, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Jakob, Astrid, Achslach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Kauschinger, Tobias, Achslach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Rager, Patrick, Schwarzach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Zweck) , 3 (Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung) und 7 ( Auflösung) beschlossen
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2019 hat die Änderung des 6 (Versammlungen und
Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2020 hat die Änderung der §§ 3 (Einnahmen,
Ausgaben und Verwaltung) und 6 (Versammlungen und Geschäftsjahr) der Satzung
beschlossen.
a)
04.08.2021
Weber

b)
Satzungen Bl. 10, 15 und aktuell
13 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.